Betriebliche Altersversorgung und Vergütung auf höchstem Niveau
5. Rechtsberatungskongress bestätigt Alleinstellung des BRBZ
Rund 80 Teilnehmer sorgten am 06.03.2014 in Köln für einen würdigen Rahmen des „5. BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung 2014“. Führende Juristen und bAV-Experten referierten zu aktuellen Fachthemen der betrieblichen Versorgung und Vergütung.
Sebastian Uckermann, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ), leitete zunächst die Veranstaltung mit einem kurzen Begrüßungsvortrag, der die nachhaltig erfolgreiche Vorgehensweise des BRBZ der letzten Jahre nachzeichnete, ein.
Jens Intemann, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht, lieferte anschließend ein „Update zum Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht der betrieblichen Altersversorgung (bAV)“ und zeigte aktuelle Anwendungsfragen aus der Sicht der Finanzverwaltung sowie der Rechtsprechung auf. Hierbei wurden sowohl steuerliche Fragen aus klassischer Arbeitnehmersicht als auch Fragen zur Vorstands- bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung beantwortet.
Rechtsanwalt Björn Heilck, Leiter Rechtsberatung der KENSTON Unternehmensgruppe, behandelte im Folgevortrag aktuelle arbeitsrechtliche Praxisfragen zur bAV. Vor allem Fragen zur Arbeitgeberhaftung und zum Rechtsanspruch von Arbeitnehmern auf Entgeltumwandlung im Rahmen der bAV standen im Mittelpunkt dieses Beitrags.
Der Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA), Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer, setzte sich dann im Verlaufe des weiteren Veranstaltungstages mit Fragestellungen zum Themenkomplex „Betriebliche Altersversorgung und Gleichbehandlung“ auseinander.
Nach der Mittagspause war dann Prof. Dr. Jens Schubert, Leiter der Rechtsabteilung beim Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Berlin, am Zug. Er berichtete über rechtliche Vorgaben, Fallstricke und rechtspolitische Forderungen hinsichtlich der Handhabung von bAV-Versorgungsansprüchen im Rahmen einer Firmeninsolvenz. Zusammenfassend hielt Prof. Dr. Schubert sodann fest, dass komplexe und komplizierte Strukturen und Wechselwirkungen die Rechtsfindung und die Rechtsberatung im genannten Aufgabenbereich erheblich erschweren.
Im Verlaufe des Nachmittags folgte anschließend der Vortrag von Uwe Krupp, seit 2011 Trainer und Sportchef des achtmaligen Deutschen Eishockey-Meisters Kölner Haie und erster deutscher Stanley-Cup-Gewinner als Spieler, mit der Überschrift: Motivation und Förderung von Mitarbeitern und Kollegen. Uwe Krupp berichtete an dieser Stelle von seinen zahlreichen Erfahrungen aus der Welt des Profisports und wie diese sich gleichzeitig auch auf die Berufswelt außerhalb des Sports übertragen lassen.
Den Abschluss des Nachmittags bildeten die Vorträge von Stephan Albrech und Babette Halbe Haenschke. Der Vorstand der Albrech & Cie. Vermögensverwaltung AG, Stephan Albrech, nahm Stellung zur Finanzierung von Pensionsverpflichtungen im Zuge des aktuellen Kapitalmarktgeschehens. Frau Halbe-Haenschke, Gesundheitslehrerin und Motivationstrainerin, erläuterte die Möglichkeiten zur Steigerung des Unternehmenserfolgs durch ein effizientes „betriebliches Gesundheitsmanagement“.
Auch das Thema Berufsrecht ist auf dem diesjährigen „BRBZ-Kongress“ nicht zu kurz gekommen. Dementsprechend stellte Herr Prof. Dr. Martin Henssler, bundesweit führender Berufsrechtler und derzeit Dekan der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät der Universität zu Köln, die „anwaltsgleichen“ Rechtsberatungsbefugnisse des „Rentenberaters“ im Rahmen der bAV dar.
Die Veranstaltung moderierte, gewohnt kurzweilig und humorvoll, Prof. Dr. Achim Schunder, Niederlassungsleiter der Verlag C.H. Beck oHG in Frankfurt und 2. Vorsitzender des BRBZ.
Alle auf dem „5. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2014 – Die Fakten zur betrieblichen Versorgung und Vergütung“ gehaltenen Vorträge werden darüber hinaus in Kürze auf den Webseiten des BRBZ online als Videobeitrag abrufbar sein.
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Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, z. B. des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts. Sitz des Verbandes ist Köln.
Der BRBZ ist Ausrichter des BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen
Altersversorgung, und der Deutschen Lehr- und Praxisakademie
zur betrieblichen Altersversorgung.
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