Vor(ur)teile Zeitarbeit – Eine Branche wehrt sich!
Zeitarbeit polarisiert. Keine andere Branche ist derart dem Zeitgeist unterworfen und steht so häufig in der Kritik. Egal wie stark sie sich weiter entwickelt ….
…wie viele Arbeitsplätze sie schafft und erhält – es wird diffamiert und die Wahrheit verbogen. Gleichzeitig agiert der größte Teil der Branche ruhig und fair, in der Verantwortung für den Menschen. Jenen eine Stimme zu geben, ist unser Ziel. Die sich nicht rechtfertigt, sondern der Verankerung eines Bildes von Zeitarbeit als seriöse Beschäftigungsalternative Vorschub leistet.
Vorurteil: Zeitarbeit verdrängt Stammarbeitsplätze!
Vorurteil: Zeitarbeiter verdienen nur die Hälfte des Stammpersonals!
Vorurteil: Equal Pay geht doch auch in Frankreich und den Niederlanden – offenbar will man das in Deutschland nicht!
Vorurteil: Zeitarbeiter verdienen nur die Hälfte des Stammpersonals!
Vorurteil: Die Übernahmequote liegt nur bei marginalen 7%!
Vorurteil: Zeitarbeit schafft Armut!
All diese Vorurteile werden in einer Arbeit widerlegt. Thomas Altmann, Stefanie Klief und Thorsten Rensing zeigen weiterhin auf, welche Vorteile die Branche tatsächlich hat und welche Weiterentwicklungen möglich sind.
Vorteil Zeitarbeit:
Zeitarbeit ist eine normale Beschäftigungsform. Der Unterschied liegt lediglich im Dreiecksverhältnis und in der Einsatzwechseltätigkeit. Die Volkswirtschaft braucht Flexibilitätspuffer um in einer globalisierten Welt bestehen zu können. Das ihr zugewiesene Feindbild hilft vielleicht Gewerkschaften, neue Mitglieder zu rekrutieren, schadet aber dem Arbeitsmarkt insgesamt. Am AÜG vorbei agierende Unternehmen entsprechen in ihrem Handeln jedoch kriminellen Machenschaften und gehören spürbar sanktioniert. BA-Chef Weise dazu: „Wenn das Gefühl für Anstand, Ethik und Moral verloren geht, dann braucht man unglaublich viele Regeln. Genau auf diesem Weg sind wir. Aber so lösen wir die Probleme nicht, denn die nächste Regelung wird dann wieder unterlaufen.“
Noch bestehende Missstände könnten wie folgt beseitigt werden:
– Die Wiedereinführung des Synchronisationsverbotes ist zumindest diskutabel. Zwar ist eine weitere Reglementierung kaum wünschenswert, aber wenn sich die Branche mit Verweis auf das Arbeitgebermodell vom französischen Equal-Pay distanzieren möchte, dann muss die Einsatzwechseltätigkeit auch gelebt werden.
– Genauer definierte Entgeltgruppenbeschreibungen in den Zeitarbeits-Tarifverträgen würden helfen, Falscheingruppierungen zu verhindern.
– Scheinwerkverträge dürfen nicht mehr den Schutz des AÜG genießen.
– Konzerninterne Zeitarbeit ist auf Dauer ausgelegt und nicht „vorübergehend“. Sie ist daher nach dem geltenden AÜG so ohnehin nicht mehr erlaubt; zumindest aber sollte hier der Tarifvorbehalt gestrichen werden.
– Kurzarbeit in der Zeitarbeit ist notwendig. Es gibt keinen Grund eine normale Branche auszunehmen – davor schützt das Grundgesetz.
– Das mittlerweile grundlose und längst überholte Verbot der Überlassung ins Bauhauptgewerbe ist aus dem selben Grund aufzuheben.
– Last but not least: Der Begriff „Leiharbeit“ ist durchgängig durch einen wertneutralen Begriff wie „Zeitarbeit“ oder besser noch „Arbeitnehmerüberlassung“ zu ersetzen. Leihe ist dem BGB nach kostenlos, Zeitarbeit betreibt aber gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Zudem können nur Dinge und Sachen ent- und verliehen werden, nicht aber Menschen. Vor allem aber: Der Begriff Leiharbeit diskriminiert die ZeitarbeitnehmerInnen, denn er ist abwertend besetzt.
Ob die Umsetzung dessen die Kritiker endgültig verstummen lassen wird, bleibt fraglich und unser Ansatz zeigt, dass das Thema Zeitarbeit zu komplex ist für einfache Lösungen. Doch scheuen wir uns nicht, immer weiter nach Verbesserungen zu streben.
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