Vermögensnachfolge: Lebzeitig günstige Regelungen entwickeln
Der Gestaltungsberatung bei der Vermögensnachfolge kommt eine wichtige Rolle zu. Sie kann Vermögensschäden verhindern, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Christopher Riedel.
Das Vermögen der Deutschen wächst und wächst. Ende 2017 lag es bereits bei knapp sechs Billionen Euro – ohne Immobilien und Betriebsvermögen! Kommen diese Vermögenswerte noch einmal hinzu, multipliziert sich das Ganze noch einmal. Gerade dann, wenn man weiß, dass sich zum Ende des Jahres 2016 das in Wohnbauten investierte Vermögen der privaten Haushalte in Deutschland auf eine Summe von rund 4,29 Billionen Euro belief.
„Die deutschen Vermögen werden damit nicht nur größer, sondern auch komplexer. Sie bestehen heutzutage nicht mehr aus der klassischen Mischung aus Bargeld, Immobilien und einigen Wertpapieren sowie, bei Unternehmern, Gesellschaftsanteilen. Sondern es existieren oftmals auch unternehmerische und Private Equity-Beteiligungen, internationale Investments, gesellschaftsrechtliche Verzweigungen und durchaus auch komplexe steuerliche Fragen bei der Behandlung dieser Vermögen“, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Christopher Riedel, Fachanwalt für Steuerrecht. Er berät seine Mandanten bei der Strukturierung im gesamten Erbrecht mit einem Fokus auf der Strukturierung der komplexen Vermögensnachfolge (www.christopherriedel.de).
Es sei heute kaum noch möglich, ein Vermögen steuerlich optimiert und rechtlich geschützt zu übertragen, wenn dieser Übertragung nicht eine sattelfeste und zukunftsorientierte Strategie zugrunde liege, betont Christopher Riedel. Daher, plädiert der Rechtsanwalt, sollten entsprechende Regelungen sehr zeitig getroffen werden und nicht erst, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist. „Dann ist es zu spät. Ungünstige Regelungen können dann nicht mehr oder nur unter sehr schwierigen Bedingungen rückgängig gemacht werden.“
Dabei bezieht sich Christopher Riedel zum einen auf die steuerliche Bewertung des Vermögens. Werde das Gesamtvermögen erst im Erbfall übertragen, ließen sich erhebliche Steuerzahlungen kaum verhindern, warnt der Fachmann. „Bei gewachsenen Familienvermögen, zu denen vielleicht auch zwei Investment-Immobilien an guten Standorten und/oder (nicht privilegierte) unternehmerische Beteiligungen gehören, kann die Erbschaftsteuer schnell in die Hunderttausende gehen. Das kann dazu führen, dass erst einmal Assets verkauft werden müssen, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen – Vermögensschäden sind das Stichwort, und das kann nicht der Sinn der Nachfolge sein“, sagt der Rechtsanwalt. Dieses Problem lasse sich durch eine Schenkungstrategie vermeiden. „Wer alle zehn Jahre die gesetzlichen Freibeträge nutzt, kann frühzeitig die Vermögensnachfolge beginnen. Das hat Vorteile für die Nachfolger und die steuerliche Strukturierung.“
Zum anderen könne es vorteilhaft sein, die Erbengeneration frühzeitig am Vermögen partizipieren zu lassen. „Das ist ein strategischer Mehrwert, wie die Praxis immer wieder zeigt. Gerade bei unternehmerischen Vermögen, aber auch bei Immobilien, kann so Verantwortung herausgebildet werden, die Nachfolger werden vom Senior angeleitet und lernen die Rolle als Gesellschafter kennen. Das ist für den langfristigen Übergang ein echter Mehrwert, wie die Praxis immer wieder zeigt“, weiß Christopher Riedel.
Der Berater begleitet Familien und Unternehmer bei der rechtlich, steuerlich und strategisch bestmöglichen Gestaltung der Vermögensnachfolge. Dabei betrachtet er sämtliche Vermögenswerte, setzt diese zueinander ins Verhältnis und bespricht mit dem Eigentümer eine tragfähige Struktur. „Was will der Vermögenseigentümer wirklich? Diese Frage beantworten wir mit ihm gemeinsam und legen dies der weiteren Gestaltungsberatung zugrunde. Die gelungene Vermögensnachfolge ist immer auch ein emotionaler Aspekt.“
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Dr. Christopher Riedel, LL.M.
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Über Dr. Christopher Riedel
Dr. Christopher Riedel ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht und praktiziert in eigener Kanzlei in Düsseldorf. Dr. Christopher Riedel berät Unternehmer und Privatpersonen bei allen Fragen rund um die Unternehmens- und Vermögensnachfolge und Pflichtteilsansprüche (auch mit grenzüberschreitendem Bezug) und verbindet dafür seine Kompetenzen im Gesellschafts-, Steuer- und Erbrecht. Dr. Christopher Riedel tritt regelmäßig als Buchautor, Herausgeber und Vortragsredner zu Fragestellungen rund um Erbrecht und Unternehmensnachfolge in Erscheinung. Weitere Informationen: www.christopherriedel.de und www.mein-pflichtteil.de
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