Verkauf gebrauchter Lebensversicherungen – keine gute Idee
In den letzten Jahren ist der Verkauf der unliebsam gewordenen alten Lebensversicherung modern geworden. Viele Finanzberater rieten ihren Kunden zum Verkauf der alten Lebensversicherung, weil diese eine schlechte Renditeprognose mit sich bringt. Der Markt der Lebensversicherungsaufkäufer boomte daher zunehmend.
Viele Anleger nahmen ihr Geld aus der Versicherung, um es durch den Verkauf ihrer Versicherungspolice und eine erneute Anlage besser anzulegen oder für sich selbst zu nutzen. Leider lässt sich in der rechtsanwaltlichen Praxis nunmehr feststellen, dass viele Ankaufmodelle für Lebensversicherungen nicht funktioniert haben. Die Gründe dafür sind vielfältig. Hierzu einige Beispielfälle aus der Praxis:
1. SAM AG
Die SAM AG aus der Schweiz kaufte über ihre Tochter Best Life Select AG in Deutschland tausende von Lebensversicherungen auf. Hierbei wurde den Kunden im Rahmen verschiedener Anlagemodelle versprochen, das eingezahlte Geld zu vermehren.
Teilweise wurden monatliche Raten an die Kunden ausgeschüttet. Teilweise sollte das Geld nach 10-jähriger Anlagedauer verdoppelt bzw. nach 15-jähriger Anlagedauer verdreifacht werden. Dies sollte über eine Investition in alternative Energien geschehen.
Das Modell scheiterte jedoch, da es aus Sicht der schweizerischen Finanzaufsicht (FinMa) für die angebotene Anlageform einer Bankerlaubnis bedurft hätte. Eine solche lag jedoch bei dem anbietenden Unternehmen SAM AG und auch der deutschen Tochter Best Life Select nicht vor. Die FinMa ordnete daher die Abwicklung der nicht genehmigten Geschäfte an.
Zuletzt wurde sogar für die SAM AG Konkurs (vergleichbar der deutschen Insolvenz) angemeldet. Im Rahmen der Liquidation hatte man festgestellt, dass die SAM AG in erheblichem Maße überschuldet ist. So stehen nach Feststellungen der Finma Vermögenswerten in Höhe von 4,76 Mio. CHF Forderungen in Höhe von 83 Mio. CHF gegenüber. Die betroffenen Anleger haben daher mit großen Verlusten zu rechen.
2. Global Financial Invest AG (GFI)
Ähnlich wird es wahrscheinlich auch den Anlegern der GFI ergehen. Auch diese wurde seitens der deutschen Finanzaufsicht (BaFin) wegen mangelnder Erlaubnis zum Betreiben des sogenannten Einlagengeschäftes im August des Jahres 2012 mit einer Rückabwicklungsanordnung bedacht. Zwar läuft nach Angaben der Gesellschaft noch ein Rechtsmittelverfahren gegen die Anordnung der Rückabwicklung. Ob die Gesellschaft die Rückabwicklungsverfügung im Falle der Rechtskraft wird erfüllen können, bleibt abzuwarten.
3. Dr. Mayer & Cie. GmbH
Die Dr. Mayer & Cie. GmbH kaufte Lebensversicherungen und wollte ebenfalls nach Rückerstattung eines Teilbetrages monatliche Raten bezahlen. Hier stellte sich allerdings schnell heraus, dass es sich um ein Schneeballsystem handelte. Die ehemalige Geschäftsführerin Christina Simon wurde von der Staatsanwaltschaft verhaftet und das Vermögen der Gesellschaft beschlagnahmt.
Mittlerweile ist über das Vermögen der Dr. Mayer & Cie. GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Auch hier müssen Anleger um ihre noch versprochene Restsumme aus der verkauften Lebensversicherung fürchten. Ansprüche gegen Hintermänner und Vermittler sollten daher dringend geprüft werden.
4. BSB Captura GmbH
Eine weitere Lebensversicherungsaufkäuferin war die BSB Captura GmbH. Diese versprach, die Summen aus der Lebensversicherung ebenfalls zu verzinsen und in monatlichen Raten an den Lebensversicherungsverkäufer zu bezahlen. Diesen wurde teilweise auch noch geraten, die monatlich erhaltenen Auszahlungen in eine neue Kapitalanlage zumeist eine Unternehmensbeteiligung an der In-Genium Galvano GmbH & Co. KG zu investieren.
Nach kurzer Zeit kamen bereits keine monatlichen Auszahlungen von der BSB Captura mehr zu den Lebensversicherungsverkäufern. Entliche müssen allerdings noch ihre Fondsbeteiligung weiter besparen. Mittlerweile wurde bekannt, dass ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSB Captura GmbH mangels Masse abgelehnt wurde. Die Gesellschaft befindet sich seither in der Liquidation. Zum Liquidator wurde der ehemalige Geschäftsführer der Gesellschaft bestimmt.
Da hier das gesamte Vermögen bereits verbraucht ist, können sich die Anleger höchstwahrscheinlich nur noch bei ihrem Berater/ Vermittler oder bei der ehemaligen Geschäftsführung der BSB Captura schadlos halten.
5. S&K Unternehmensgruppe / Asset Trust AG
Auch bei der erst kürzlich von der Staatsanwaltschaft durchsuchten S&K Unternehmensgruppe gab es eine Sparte für den Aufkauf von Lebensversicherungsverträgen. Die Kapitalanlage wurde unter der Bezeichnung Asset Trust AG als eine Tochter der S&K Unternehmensgruppe geführt. Bei dieser Kapitalanlage lag auf Grund der qualifizierten Rangrücktrittsvereinbarung mit dem jeweiligen Anleger und Lebensversicherungsverkäufer kein genehmigungspflichtiges Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KWG vor. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass es sich bei der S&K Unternehmensgruppe um ein großes Betrugssystem gehandelt hat und hat deswegen das Vermögen zahlreicher Gesellschaften der S&K Unternehmensgruppe arrestiert, sowie verantwortliche Köpfe der S&K Unternehmensgruppe inhaftiert.
Fazit:
Es lässt sich somit feststellen, dass es zahlreichen Aufkäufern von Lebensversicherungsverträgen bisher nicht gelungen ist, das Geld der Anleger zu sichern, es sinnvoll zu erhalten oder es zu vermehren.
Anleger, die ihre Lebensversicherung an eine der oben genannten Gesellschaften verkauft haben, sollten sich in jedem Fall an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um möglicherweise noch vorhandene Vermögenswerte zu sichern oder Ansprüche gegen verantwortliche Personen prüfen zu lassen. Eine Erstberatung ist meist schon ab einem Betrag von 100,00 € zzgl. Mehrwertsteuer möglich.
V.i.S.d.P.
Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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