Unternehmenssanierung durch ein Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung

ESUG bietet einem sanierungswilligen Unternehmen vielfältige Chancen für einen gelungenen Neustart

(Dresden, 17. März 2015) Unternehmenskrisen zeichnen sich oft lange im Vorfeld ab. Sinkende Umsatzzahlen, eine hohe Mitarbeiterfluktuation, fortlaufende Überziehungen der Kreditlinien, überfällige Verbindlichkeiten von Sozialabgaben und Umsatzsteuer sind deutliche Anzeichen für eine Krise. Häufig sind es jedoch erst gravierende Liquiditätsprobleme, die den Unternehmer die prekäre Lage seines Betriebes erkennen lassen – meist werden dann überstürzte Maßnahmen eingeleitet, die nur selten erfolgreich sind. Fakt ist: Je früher sich ein Unternehmer die wirtschaftliche Schieflage bewusst macht, desto besser sind die Aussichten für die Erhaltung des Unternehmens. Mit der Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) haben sich die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung deutlich vergrößert. Eine Möglichkeit stellt zum Beispiel ein Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung dar. Bei der Eigenverwaltung erhält der Unternehmer vom Gericht die Befugnis, unter Aufsicht eines Sachverwalters, den Betrieb weiter zu führen und zu sanieren. Das Verfahren ist allerdings nur erfolgreich, wenn der Antrag frühzeitig gestellt und mögliche Stolpersteine umgangen werden – dafür ist eine gründliche Vor- und Nachbereitung notwendig.

Die wichtigsten Informationen rund um die Insolvenz unter Eigenverwaltung im Überblick:

Die Ausgangssituation

Insolvenz-Gründe stellen entweder die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit, eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder auch die Überschuldung des Unternehmens dar. Damit geht ein sehr wichtiger Aspekt einher: die Frist. Sobald einer der drei Gründe eingetreten ist, verbleiben nur drei Wochen Zeit, den Antrag fristgemäß zu stellen oder die Probleme zu beheben. Verstreicht diese Frist, macht sich der Unternehmer im schlimmsten Fall der Insolvenzverschleppung schuldig und/oder gegenüber den Gläubigern schadensersatzpflichtig. Um die Möglichkeit des Insolvenzverfahrens unter Eigenverwaltung nutzen zu können, müssen verschiedene Unterlagen aufbereitet werden. Fehlende, fehlerhafte oder unzureichende Unterlagen gehören auch heute noch zu den häufigsten Gründen, weshalb ein Antrag auf Eigenverwaltung abgelehnt wird. Frank-Rüdiger Scheffler, Rechtsanwalt und Sanierungsexperte von der Kanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte: „Ein Insolvenzantrag und Antrag auf Eigenverwaltung müssen professionell vorbereitet werden. Da dem Schuldner meist die Erfahrung und das notwendige Wissen in diesem Bereich fehlen, lohnt die Unterstützung durch ein insolvenzerfahrenes Team. Ansprechpartner sind zum Beispiel Rechtsanwälte und Unternehmensberater, die auf Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren spezialisiert sind.“

Antragstellung und -prüfung

Der Insolvenzantrag kann durch den Schuldner selbst gestellt werden – oder aber im schlimmsten Fall als Fremdantrag durch die Gläubiger. „Wünscht der Schuldner die Eigenverwaltung, muss er neben dem Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht ausdrücklich den Antrag auf Eigenverwaltung stellen“, so Frank-Rüdiger Scheffler. „Zu den benötigten Unterlagen gehören zum Beispiel das Gläubigerverzeichnis, Angaben zur Bilanzsumme sowie zu Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahlen.“ Anschließend prüft das zuständige Insolvenzgericht den Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unter Eigenverwaltung.

Die Rolle des Sachwalters

Gibt das Gericht dem Antrag auf Eröffnung einer Insolvenz unter Eigenverwaltung statt, wird der Sachwalter in Abstimmung mit den Gläubigern berufen. Die Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung bleibt im Zeitraum der Eigenverwaltung erhalten. Der Sachwalter hat eine Aufsichtsfunktion: Er gewährleistet zum Beispiel, dass während der Fortführung des Geschäftsbetriebs die Rechte und Interessen der Gläubiger gewahrt werden. „Der Sachwalter kontrolliert fortlaufend die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die Liquiditätsplanung. Seine Tätigkeit bildet den äußeren Rahmen, in dem die angestrebten Restrukturierungsmaßnahmen durch die Geschäftsführung eigenständig umgesetzt werden können. Vorteilhaft ist, dass der Geschäftsführer sowohl für Kunden als auch Lieferanten und Mitarbeiter als Ansprechpartner erhalten bleibt und sein Know-how weiterhin in das Unternehmen einbringt“, berichtet Frank-Rüdiger Scheffler.

Der Insolvenzplan

Parallel zur Eigenverwaltung wird in der Regel ein Insolvenzplan erstellt, um das Sanierungspotential des Unternehmens auszuloten. Aufgrund der insolvenzrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Komplexität wird dieser meist von sanierungserfahrenen externen Beratern erarbeitet. Für den sogenannten „darstellenden Teil“ werden alle relevanten Unternehmensunterlagen aufgearbeitet und analysiert, um die aktuelle Unternehmenssituation genau abbilden zu können. Im „gestaltenden Teil“ werden die Prognosen zur Sanierungsfähigkeit aufgeführt und es sollte der Nachweis erbracht werden, dass mit Hilfe der angestrebten Restrukturierungsmaßnahmen eine dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit am Markt hergestellt werden kann – die Sanierung also nicht offensichtlich aussichtslos ist. Stehen die wichtigsten Gläubiger hinter diesem Konzept, sind die Chancen für die richterliche Zustimmung zur Umsetzung eines Verfahrens unter Eigenverwaltung gut.

Fazit

Vor der Novellierung des Insolvenzrechts wurden häufig auch überlebensfähige Unternehmen zerschlagen. Frank-Rüdiger Scheffler: „Das ESUG bietet einem sanierungswilligen Unternehmen vielfältige Chancen für einen gelungenen Neustart. Die Komplexität und vielseitigen Anforderungen lassen sich mit einem insolvenzerfahrenen Team erfolgreich darstellen. Mit der Umsetzung der notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen kann das Unternehmen innerhalb weniger Monate von Grund auf saniert und neu aufgestellt werden.“
Weitere Informationen und aktuelle Veranstaltungshinweise gibt es unter www.tiefenbacher.de.

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Informationen über Tiefenbacher Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Die Tiefenbacher Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Insolvenz- und Sanierungsberatung steht sie Unternehmen sowie deren Banken und Investoren in einer wirtschaftlichen Krise beratend zur Seite und unterstützt sie bei der Sanierung, Restrukturierung beziehungsweise Repositionierung. Sie verfügt über die personellen und technischen Ressourcen, um die Sanierung von Unternehmen jeglicher Größenordnung sachgerecht und zuverlässig durchzuführen.

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