Torsten Bonew und Andreas Müller-Bürger(meister?) in Leipzig, oder Verwaltungsdilletanten?
Nach Herrn Bonew hat sich nun BGM Andreas Müller in den Vorgang mit einem Leipziger Selbständigen eingemischt. Wer Müller kennt weiß „da kann nichts,oder nur Mist“ bei herauskommen. Ob das Wort Meister in der Berufsbezeichnung da nicht in Dilletanten ersetzt werden müsste, überlassen wir der Bewertung unserer Leser. Der Voragng an sich ist äußerst Blamabel für die Stadt Leipzig.
Lesen Sie selber.
Hallo Herr Bremer,
anbei mal wieder eine neue Dreistigkeit der Stadt Leipzig. Jetzt unterschreibt schon der 1. Bürgermeister Herr Andreas Müller. Bonew und Müller sind nun involviert, da sollte man doch denken, dass bei so viel Sachkompetenz endlich mal ein vernünftiges Schriftstück von der Stadt kommt und der Sachverhalt vollumfänglich erfasst, sowie die rechtliche Würdigung vernünftig ist. Aber weit gefehlt!
Schreibt er doch tatsächlich man hätte 2011 nicht nachgewiesen, dass man die Forderung nicht begleichen kann. Ist doch glatt gelogen! In der Akte kann man erkennen, dass 2011 alle Einkünfte und Vermögen angegeben wurden. Es wurde alles Angeboten was an Liquidität vorhanden war. Und zwar um im Vergleichswege zu bezahlen, wenn damit die Forderung insgesamt beglichen wäre. Es wurde ALLES angeboten!
Es wird auch völlig verkannt, dass die Steuern eigentlich 2006, 2007 und 2008 fällig waren. Zu diesem Zeitpunkten hätte man die jeweils fälligen Beträge zahlen können und hätte andere Investitionen nicht getroffen. Von einer Fälligkeit 2011 zu sprechen rückt nur die Stadt in ein besseres und den angeblichen Steuerschuldner in ein schlechteres Licht.
Immer noch zieht sich die Stadt daran hoch, dass die fälligen Hausraten weiter bezahlt werden. Immer noch hat die Stadt Leipzig nicht begriffen, dass Familien in dieser Stadt in Häusern wohnen! Auch Mietzahlungen müssten anstelle der Kreditraten geleistet werden!. Und von was für Kapitalanteilen wird schon wieder geschrieben, die man nicht angegeben hätteä Da wäre konkreter Vortrag angezeigt statt nebulöse Andeutungen. Oder ist das wieder der versteckte Hinweis, dass der Betreffende ja Zugriff auf Kapital habe, welches ihm nicht gehörtä!
Der Gipfel ist doch aber, dass der Vorwurf gemacht wird, dass keinen Insolvenzantrag gestellt wurde! Da ist man so was von sprachlos! Man sollte den 1. Bürgermeister mal das Gesetz was er zitiert lesen lassen oder ihn dazu von jemanden beraten lassen der den Text verstehen kann. Wo bitte steht in den angeführten Paragraphen dass ein Insolvenzantrag gestellt werden MUSSä! Die Stadt möchte also Gewerbetreibende (die ihre laufenden fälligen Steuern und auch ihre Arbeitnehmer stets pünktlich bezahlen) in die Insolvenz schicken bevor sie erkennt, dass die Forderungen der Stadt den betreffenden vernichtenä! Na so einen verantwortungsvollen, menschenfreundlichen und unternehmerfreundlichen 1. Bürgermeister wünscht sich jeder Gewerbetreibende!
Völlig falsch dann auch der weitere Schluss, dass keine Existenznot droht. “Ein Leben in normalen Verhältnissen ist trotz Säumniszuschlagsforderung weiterhin möglich.” Dieses normale Leben ist ja nur deshalb möglich, weil gerade diese Säumniszuschlagsforderung nicht bezahlt werden! Aus allen vorliegenden Zahlen ist doch ersichtlich, dass gar nicht bezahlt werden kann. Und wenn vollstreckt wird, hat dies den Insolvenzantrag zur Folge. Erst dann würde auch der 1. Bürgermeister verstehen, dass unbillige Härte vorgelegen hat. Dann ist es zu spät! Das Gesetz will ja aber gerade verhindern dass erst reagiert wird wenn es zu spät ist.
Völlig falsch auch sein Vortrag auf Seite 2 letzter Absatz. Es könnten ja Ratenzahlungsvereinbarungen oder andere Maßnahmen zum Vollstreckungsschutz ergriffen werden. Er weiß also gar nicht dass es eine Ratenzahlungsvereinbarung gibt und er weiß auch nicht dass eine Grundschuld für die Stadt eingetragen wurde. Weiter schreibt er auf Seite 3 Absatz 3, dass der Nachweis der drohenden Vernichtung der Existenz nicht erbracht wurde. Er weiß also nicht, dass aktuell ein Gewerbeuntersagungsverfahren gegen den betreffenden läuft. Da das zu untersagende Gewerbe die Einkünfte generiert ist das wohl das Drohen der Vernichtung der Existenz.
Trotz Unkenntnis des Sachverhalts unterschreibt er den Widerspruchsbescheid. Dilettantismus in Perfektion! Aber hier geht es um die Zukunft einer vierköpfigen Familie! Da muss die Verwaltung besser sein als dilettantisch!
Naja mehr als Fassungslos kann man da nicht sein. Auf zur nächsten Klage. Je mehr an Kosten für diesen Rechtsstreit aufgebracht werden müssen, desto weniger ist letztendlich da um die (unberechtigteä!) Forderung der Stadt zu begleichen.Und nochmal: Ursache für die Forderung die die Stadt eintreiben will, ist ein Fehler der Stadt Leipzig selbst!
Für vernünftige Gespräche ist die Stadt nach wie vor nicht bereit. Siehe das letzte Schreiben von Bonew, der es sich verbittet Terminanfragen auf seine emailadresse zu senden.