Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 6. November dieses Jahres separate Vergütungsvereinbarungen bestätigt, die für Versicherungsprodukte mit dem Kunden abgeschlossen werden. Die AFA AG begrüßt dieses Urteil. Demnach ist es erlaubt, dass Versicherungsvertreter mit Kunden eine gesonderte Vereinbarung zum Ausgleich...