BFH bestätigt 2014: Piloten / Flugbegleiter können Reisekosten zum Einsatz steuerlich voll absetzen. Von PM-Ersteller Sonntag, 29.06.2014 Allgemein Keine Kommentare Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs sind die Kosten einer Kabinenchefin für die Wege zum Heimatflughafen zu 100% als Werbungskosten abziehbar, also nicht nur die Entfernungspauschale (0,30EUR/km).... [Weiterlesen...]