Steuergeheimnis am Ende
Nach langen Verhandlungen haben auch Österreich und Luxemburg dem Datenaustausch in Steuersachen zugestimmt. Damit ist sicher, dass zukünftig jede Steuerhinterziehung entdeckt werden wird.
Die Europäische Union schafft das Bankgeheimnis für Ausländer ab. Nach langem Widerstand stimmten jetzt auch Luxemburg und Österreich auf dem EU-Gipfel in Brüssel dem umfassenden Informationsaustausch über Zinserträge in der EU zu.
Die EU verschärft damit entscheidend den Kampf gegen Steuerhinterzieher. Künftig werden die Steuerbehörden aller 28 Mitgliedsstaaten untereinander Informationen über Einkommen aller Art von EU-Ausländern austauschen.
Das deutsche Finanzamt erhält damit zukünftig automatisch Daten über Einkünfte, die ein Deutscher mit einem Konto in einem anderen EU-Land, z.B. Österreich erzielt.
Rechtsanwalt Jörg Meyer, der bei de Regensburger Kanzlei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte zahlreiche steuerliche Selbstanzeigen betreut, erläutert: „Damit ist das Bankgeheimnis in Europa praktisch abgeschafft. Niemand, der unversteuerte Einkünfte in Österreich auf dem Konto hat, kann sich jetzt noch sicher fühlen.“
Eigentlich hätte die umfassende Weitergabe von Informationen für alle Arten von Einkommen in der EU schon bis Ende des vergangenen Jahres beschlossene Sache sein sollen. Luxemburg und Österreich wehrten sich aber trotz Drucks der anderen Mitgliedsstaaten sehr lange dagegen, ihr Bankgeheimnis zu lockern.
Sie wollten den strengeren Regeln erst zustimmen, wenn die EU Verhandlungen mit den Nicht-EU-Ländern Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino über vergleichbare Vereinbarungen zur Weitergabe von Steuerdaten abgeschlossen hat.
Die EU-Kommission wurde nach dem gefundenen Kompromiss jetzt dem EU-Gipfel beauftragt, die Verhandlungen mit der Schweiz und den vier weiteren Steuerparadiesen bis zum Jahresende 2014 abzuschließen. Andernfalls muss die EU-Kommission demnach Vorschläge machen, wie der internationale Standard auch durch die fünf Nicht-EU-Staaten eingehalten werden soll.
Das bedeutet, dass dann auch die letzten europäischen Steueroasen ausgetrocknet werden. Das wird zwingend zur Entdeckung all derjenigen führen, die bis dahin nicht die Möglichkeiten der steuerlichen Selbstanzeige wahrgenommen haben.
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BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte aus Regensburg betreut seit Jahren zahlreiche Mandanten im Steuerstrafrecht. Der Steuerstrafverteidiger Jörg Meyer kann insbesondere auf erhebliche Erfahrung im Umgang mit Bankunterlagen aus dem deutschsprachigen Ausland zurückgreifen.
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