Spenden für Flüchtlinge kann sich lohnen

Mit der Erleichterung für das steuerliche Absetzen von Spenden bedankt sich die Bundesregierung für das große Spendenaufkommen. Das Firmen-Sponsoring und Spendenaktionen werden eingeschlossen.

Grundsätzlich lassen sich Geld- und Sachspenden steuerlich abziehen. Die bemerkenswerte Spendenbereitschaft für die vielen Flüchtlinge, die aktuell nach Deutschland kommen, unterstützt das Bundesfinanzministerium. Es hat sämtliche Finanzämter angewiesen, eine großzügige Spendenpraxis anzuwenden. Für Flüchtlingsunterstützungen im Zeitraum zwischen dem 1. August 2015 und dem 31. Dezember 2016 gilt ein vereinfachtes Nachweisverfahren. Bei Spenden und Beiträgen bis zu 200 Euro: Ist der Empfänger eine juristische Person des öffentlichen Rechts, reicht der Nachweis des Bareinzahlungsbelegs oder der Buchungsbestätigung. Sind die Empfänger Vereine oder Stiftungen, muss ein Beleg vorgelegt werden, der bestätigt, dass der Empfänger von der Körperschaftssteuerzahlung befreit ist. Auch von nicht als gemeinnützig anerkannten Organisationen können auf Treuhandkonten Spenden zur Förderung der Flüchtlingshilfe gesammelt werden.
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim informiert über das Absetzen von Flüchtlingsspenden.

Vereinfachtes Nachweisverfahren

Werden Spenden für eine gemeinnützige Organisation gesammelt und existiert ein Treuhandkonto, können Spenden steuerlich geltend gemacht werden. Das ist auch für Flüchtlingsinitiativen und Vereine aller Art wichtig, die sich für die Unterstützung der Flüchtlingshilfe zusammengeschlossen haben. Für das Absetzen gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis ohne summenmäßige Begrenzung: Ein Beleg über Bareinzahlung, ein Ausdruck des Online-Kontos oder ein Kontoauszug reichen als Nachweis. Werden Teile des Arbeitnehmerlohns gespendet, entfällt dafür die Lohnsteuerzahlung. Spenden Unternehmen in Form des Sponsorings, können sie die erbrachten Leistungen über die Betriebsausgaben steuerlich abziehen. Das vereinfachte Verfahren ist auf Flüchtlingsspenden beschränkt.

Für weitere Fragen und Informationen zum Absetzen von Spenden für Flüchtlinge steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.

Über:

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
Herr Jürgen-Dieter Körnig
O4 5
68161 Mannheim
Deutschland

fon ..: 0621 10069
fax ..: 0621 13358
web ..: http://www.stb-koernig.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag

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