Sibanye-Stillwater kündigt den Start von Tenderangeboten zum Schuldenabbau an
Weiterer Schuldenabbau bei Sibanye-Stillwater!
Johannesburg, 4. September 2018: Sibanye-Stillwater (Tickers JSE: SGL und NYSE: SBGL – http://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298294) gab heute den Start einer Ausschreibung zum Rückkauf eines Teils seiner Unternehmensanleihen und Wandelanleihen bekannt.
Die Gruppe wird den Rückkauf aus den vorhandenen Barmitteln finanzieren, einschließlich der 500 Millionen US-Dollar Voraberlöse aus der kürzlich abgeschlossenen Streaming-Transaktion mit Wheaton Precious Metals International Ltd.
Das Übernahmeangebot in Höhe von 400 Mio. US$ ermöglicht Sibanye-Stillwater den Rückkauf und die Rückzahlung von ca. 31% seiner langfristigen Fremdfinanzierungsinstrumente (ein Nominalwert von ca. 432 Mio. US$ des Gesamtnennwerts von 1.500 Mio. US$), wodurch die jährlichen Zinskosten um ca. 26 Mio. US$ (ca. 78 Mio. R3 zu 14,70/US$) reduziert werden.
sagte Neal Froneman, CEO von Sibanye-Stillwater: „Wir freuen uns, die Ausschreibung für den Rückkauf unserer mittelfristigen Unternehmens- und Wandelanleihen unter Verwendung der Erlöse aus der kürzlich abgeschlossenen, kostengünstigen Streamfinanzierung einzuleiten. Der Rückkauf dieser Instrumente schafft sofortigen Wert und wird die jährlichen Finanzaufwendungen und Rückzahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit unserer Verschuldung im Einklang mit unseren strategischen Zielen sinnvoll reduzieren.“
Bis zu 350 Millionen USD (einschließlich aufgelaufener Zinsen) werden für den Rückkauf der 6,125%-Anleihe der Stillwater Mining Company mit Fälligkeit am 27. Juni 2022 (die 2022-Anleihe) und der 7,125%-Anleihe mit Fälligkeit am 27. Juni 2025 (die 2025-Anleihe) verwendet, wobei etwa 50 Millionen USD (einschließlich aufgelaufener Zinsen) für den Rückkauf der 1,875% garantierten ungesicherten Wandelanleihe von Sibanye Stillwater (Fälligkeit 26. September 2023) (die Wandelanleihe) verwendet werden. Jedes Angebot erfolgt auf der Grundlage eines separaten „Modifizierten Niederländischen Auktionsverfahrens“, das den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen bzw. der Schuldverschreibungen 2022 und 2025 zugestellt wird. Die Anleihe ist derzeit an der Irish Stock Exchange und die Wandelanleihe an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Die Gruppe hat Barclays Capital Inc. und Absa Bank Limited als International Dealer Manager und D.F. King als Informations- und Tender Agent im Zusammenhang mit den Anleiheangeboten sowie Barclays Bank PLC. und Absa Bank Limited als International Dealer Manager im Zusammenhang mit dem Wandelanleiheangebot beauftragt.
Diese Bekanntmachung enthält nicht die vollständigen Angebotsbedingungen, die in Bezug auf die Schuldverschreibungen in dem Kaufangebot vom 4. September 2018 und im Falle des Wandelschuldverschreibungsangebots in dem Einladungsblatt vom 4. September 2018 enthalten sind (wie jeweils von Zeit zu Zeit geändert oder ergänzt werden können, zusammen mit den Angebotsunterlagen), und unterliegt den nachfolgend näher beschriebenen Angebotsbeschränkungen. Es wird erwartet, dass jede relevante Angebotsunterlage ab heute an die Inhaber der Schuldverschreibungen und/oder der Wandelschuldverschreibungen verteilt wird. Die vollständigen Bedingungen und Anmeldungen an den relevanten Börsen, an denen diese Schuldtitel gehandelt werden, finden Sie hier:
1. 2022 und 2025 Anhang – https://www.sibanyestillwater.com/investors/documents-circulars/2018/item/360-high-yield-bond
2. Wandelanleihen – https://www.sibanyestillwater.com/investors/documents-circulars/2018/item/359-convertible-bond
Weder die Gesellschaft, die International Dealer Managers noch die Informations- und Andienungsstelle geben eine Empfehlung ab, ob ein Inhaber der Schuldverschreibungen und/oder Wandelschuldverschreibungen den gesamten oder einen Teil des Nennbetrags der von ihm gehaltenen Schuldverschreibungen und/oder Wandelschuldverschreibungen anbieten oder nicht anbieten sollte.
Die hier verwendeten und nicht definierten Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen in der jeweiligen Angebotsunterlage zugeschrieben wird.
Weitere Bekanntmachungen werden nach Abschluss der Tenderverfahren für die Schuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen erfolgen.
Kontakte:
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E-Mail: ir@sibanyestillwater.com
James Wellsted
Leiter Investor Relations
+27 (0) 83 453 4014
In Europa
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch
Sponsor: J.P. Morgan Equities Südafrika Proprietary Limited
Berater:
Linklaters LLP und ENSafrica sind als Rechtsberater für Sibanye-Stillwater tätig.
White & Case LLP fungiert als Rechtsberater der International Dealer Manager.
Es gilt ausschließlich das Englische Original! Keine Gewähr für Übersetzung.
ANGEBOTE UND AUSSCHÜTTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGSANGEBOT
Diese Bekanntmachung stellt keine Einladung zur Teilnahme am Wandelschuldverschreibungsangebot in einer Rechtsordnung dar, in der es ungesetzlich ist, ein solches Angebot zu unterbreiten oder eine solche Teilnahme nach den geltenden Wertpapiergesetzen und -vorschriften vorzunehmen. Die Verbreitung dieser Mitteilung in bestimmten Ländern kann durch Gesetze und Verordnungen eingeschränkt sein. Personen, in deren Besitz diese Mitteilung gelangt, sind von Sibanye-Stillwater und dem International Dealer Manager verpflichtet, sich über solche Einschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Vereinigte Staaten
Das Angebot der Wandelanleihe wird weder direkt noch indirekt in oder in oder durch den Postweg oder durch Mittel oder Instrumente des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder von Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten oder an oder zugunsten von US-Personen im Sinne der Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) („U.S. persons“) abgegeben. Dazu gehören unter anderem die Übermittlung von Telefaxen, elektronische Post, Telex, Telefon, Internet und andere Formen der elektronischen Kommunikation. Die Wandelschuldverschreibungen dürfen im Rahmen des Wandelschuldverschreibungsangebots nicht durch eine solche Verwendung, Mittel, Instrumente oder Einrichtungen von oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder von US-Personen angedient werden. Dementsprechend werden und dürfen Kopien dieser Mitteilung und anderer Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Wandelschuldverschreibungsangebot weder direkt noch indirekt versandt oder anderweitig übermittelt, verteilt oder weitergeleitet werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, von Depotbanken, Nominees oder Treuhändern) in oder in die Vereinigten Staaten oder an oder zugunsten von U.S.-Personen. Jedes angebliche Angebot von Wandelschuldverschreibungen, das direkt oder indirekt aus einer Verletzung dieser Beschränkungen resultiert, ist ungültig, und jedes angebliche Angebot von Wandelschuldverschreibungen, das von einer US-Person oder einer in den Vereinigten Staaten ansässigen Person oder von einem Vertreter, Treuhänder oder sonstigen Vermittler, der auf nicht diskretionärer Basis für eine US-Person oder einen Auftraggeber, der Anweisungen aus den Vereinigten Staaten erteilt, abgegeben wird, ist ungültig und wird nicht angenommen.
Jeder Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, der am Wandelschuldverschreibungsangebot teilnimmt, erklärt, dass er keine US-Person ist, sich nicht in den Vereinigten Staaten befindet und nicht an solchen Wandelschuldverschreibungen aus den Vereinigten Staaten teilnimmt, oder dass er für einen Auftraggeber, der keine US-Person ist, der sich außerhalb der Vereinigten Staaten befindet und der keinen Auftrag zur Teilnahme an solchen Wandelschuldverschreibungen aus den Vereinigten Staaten erteilt. Im Sinne dieses und des vorstehenden Absatzes bezeichnet „Vereinigte Staaten“ die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien und Besitztümer (einschließlich Puerto Rico, die U.S. Virgin Islands, Guam, American Samoa, Wake Island und die Northern Mariana Islands), jeden Staat der Vereinigten Staaten von Amerika und den District of Columbia.
Vereinigtes Königreich
Die Mitteilung dieser Mitteilung und anderer Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Wandelschuldverschreibungsangebot erfolgt nicht, und diese Dokumente und/oder Materialien wurden nicht von einer autorisierten Person im Sinne von § 21 des Financial Services and Markets Act 2000 in der jeweils gültigen Fassung genehmigt. Dementsprechend werden solche Dokumente und/oder Materialien nicht an die Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und dürfen nicht an diese weitergegeben werden. Die Übermittlung solcher Dokumente und/oder Materialien als finanzielle Förderung erfolgt nur an Personen im Vereinigten Königreich, die unter die Definition von Investment Professionals (wie in Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die „Financial Promotion Order“) definiert) fallen, oder an Personen, die unter Artikel 43(2) oder 49(2)(a) bis (d) der Financial Promotion Order fallen, oder an andere Personen, denen sie anderweitig rechtmäßig im Rahmen der Financial Promotion Order gemacht werden kann.
Italien
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Das Angebot der Wandelanleihe wird in der Republik Italien als freigestelltes Angebot gemäß Artikel 101-bis, Absatz 3-bis der Gesetzesverordnung Nr. 58 vom 24. Februar 1998 in der ge
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