Sibanye Gold begibt Bezugsrechtsscheine für die neuen Aktien!
Daher sei es absolut wichtig, dass Aktionäre ihre Bezugsrechte ausüben.
Aufgrund der zu finanzierenden Milliardenübernahme des Minenkonzerns Stillwater Mining führt Sibanye Gold (ISIN: ZAE000173951 / NYSE MKT: SBGL) unter Anderem eine Kapitalmaßnahme durch. Dazu zählt auch die Ausgabe neuer Aktien. Konkret plant der südafrikanische Gold- und Platinproduzent neue Aktien im Volumen von rund einer Milliarde USD zu emittieren. Aktionäre die am Stichtag – Freitag, dem 26. Mai 2017 – im Besitz von Sibanye-Aktien sind, sowie in dessen Aktienregister registriert sind, können an dem Bezugsrechteangebot teilhaben.
Dazu wird Sibanye – https://www.youtube.com/watch?v=SER8KKpOZkE – seinen Aktionären in den folgenden Tagen, nach dem Stichtag, die Bezugsrechte für den Erwerb der neuen Firmenanteile zukommen lassen. Die Aktionäre erhalten für jeweils sieben Firmenanteile neun Bezugsrechte, die zum Erwerb neun neuer Sibanye-Aktien berechtigen, welche aber mit einem deutlichen Abschlag auf den aktuellen Aktienkurs angeboten werden sollen. Durch diesen ‚cost average‘-Effekt könne der ursprüngliche Einstiegskurs der ‚Bestandsaktien‘ nicht unerheblich gesenkt werden, war aus unternehmensnahen Kreisen zu hören.
Aber Achtung, es kommt durch die Ausgabe der neuen Firmenanteile zu einer Verwässerung der Aktienstruktur des Konzerns, die sich negativ auf den Aktienkurs auswirken könnte. Experten zufolge könnte es deshalb zu kurzfristigen Kursabschlägen kommen, die sogar bis in den zweistelligen Prozentbereich reichen. Aber in Anbetracht der Tatsache das die neu ausgegebenen Aktien voraussichtlich mit einem deutlich höheren Abschlag emittiert würden, könne sich ein Einstieg dennoch lohnen, sofern man dann die günstigeren neuen Aktien kaufe, erklärten uns Marktexperten.
Daher sei es absolut wichtig, dass Aktionäre ihre Bezugsrechte ausüben und nach Möglichkeit ihre Sibanye-Position weiter aufstocken, um ihren durchschnittlichen Einstiegskurs signifikant zu senken. Dazu muss aber der Bank, bzw. dem Broker die Teilnahme bis zum Stichtag – Montag, dem 5. Juni 2017 – mitgeteilt werden.
Sollte diese Mitteilung nicht oder zu spät erfolgen, werden die Bezugsrechte wertlos verfallen und die kommende Aktienverwässerung könnte somit negative Konsequenzen für den ‚Altaktionär‘ bedeuten. Geplant sei aber auch bei der Nichtumwandlung der Bezugsrechte in Aktien ein Verkauf dieser Bezugsrechte, wurde uns mitgeteilt.
Viele Grüße
Ihr
Jörg Schulte
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