Risiko Pensionsverpflichtungen: Ist die Auslagerung immer Mittel der Wahl?

KENSTON Unternehmensgruppe empfiehlt objektive und unabhängige Beratung

Viele Unternehmen stellen zum Jahresende ihr betriebliches Versorgungswerk und damit die Pensionsverpflichtungen auf den Prüfstand. Inoffizielle Schätzungen sprechen dabei von bis zu 800 Mrd. Euro Pensionsverpflichtungen, die allein in den Bilanzen deutscher Unternehmen schlummern. Eine Frage, die sich in diesem Zusammenhang immer wieder stellt, ist die Sinnhaftigkeit einer möglichen Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf externe Versorgungsträger wie Pensionsfonds, spezielle Treuhandmodelle (CTAs) oder sonstige externe Versorgungsträger.
Als Argument für die Auslagerung suggerieren Berater hierbei oftmals mögliche bilanzbereinigende Effekte. Die KENSTON Unternehmensgruppe als Ihr unabhängiger Partner in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung und Zeitwertkonten rät dagegen zu einer genauen Prüfung der bAV Ihres Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf Bilanzeffekte einer Auslagerung von Pensionsverpflichtungen. Denn aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist eine Auslagerung nicht immer der Königsweg – oft lohnt es sich, die Pensionsverpflichtungen im Unternehmen zu belassen und andere Möglichkeiten der bilanziellen „Entlastung“ zu gehen.
Lassen Sie daher Ihr Versorgungswerk noch im Jahr 2015 von den Experten der KENSTON Unternehmensgruppe prüfen. Sebastian Uckermann, Leiter der KENSTON Unternehmensgruppe und gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung: „Gutachten zeigen eindeutig, dass es unter bestimmten Voraussetzungen besser sein kann, die Pensionsverpflichtungen eben nicht auf externe Träger auszulagern. In meiner mittlerweile zwölf jährigen Tätigkeit in der bAV habe ich viele Unternehmen begleitet und kann festhalten: bei Auslagerungen von Pensionsverpflichtungen verdient die Versicherungswirtschaft viel Geld. Das bedeutet aber nicht, dass dieser Schritt auch wirtschaftlich sinnvoll für das auslagernde Unternehmen ist.“
In seinem Vortrag beim sechsten Kongress des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) nimmt Sebastian Uckermann Stellung zur Frage, welche Vorteile es für Unternehmen haben kann, Pensionsverpflichtungen im Unternehmen zu belassen. Sie finden den Vortrag auf www.kenston.de
Sebastian Uckermann: „Eine Prüfung ,nach Handbuch‘ führt nicht zum Ziel, einem Unternehmen bilanzielle oder handelsrechtliche Vorteile zu verschaffen. Der Ansatz, jede Pensionsverpflichtung nach Schema F auszulagern, lässt die individuelle Situation des Unternehmens außen vor. Wir als KENSTON Unternehmensgruppe garantieren eine ganzheitliche Beratung für Ihr Unternehmen und keine Beratung von der Stange.“

Über:

KENSTON Unternehmensgruppe
Herr Patrick Drees
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln
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email : info@kenston.de

Die KENSTON Unternehmensgruppe agiert als unabhängiger Lösungspartner für sämtliche Themenbereiche der betrieblichen Altersversorgung und von Arbeitszeitkonten- bzw. Zeitwertkontensystemen.

Darüber hinaus gehören zum Dienstleistungsspektrum der KENSTON Unternehmensgruppe alle relevanten Beratungs- und Abwicklungsdienstleistungen, die die betriebliche Vergütung eines Unternehmens ergänzend zur betrieblichen Altersversorgung und zu Zeitwertkontenlösungen tangieren. Diese Dienstleistungen sind im Einzelnen:

oPersonal- und Entgeltabrechnung,
oRentner-Lohnbuchhaltung,
oHuman Resource (HR) und
obetriebliches Gesundheitsmanagement („Work-Life-Balance“).

Mit dem Unternehmen KENSTON Sport GmbH engagiert sich KENSTON darüber hinaus aktiv in der Sportförderung.

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