Richtiges Verhalten bei einer Fahrerkreisveränderung
Jeder Kunde ist bei Abschluss einer Autoversicherung verpflichtet, von wem der versicherte Wagen in Zukunft gefahren wird. Dabei stehen in der Regel vier Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung.
Jeder Kunde muss bei Abschluss einer Autoversicherung angeben, von wem der Wagen in Zukunft gefahren wird. Dabei stehen häufig vier Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung, die zudem einen großen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag haben.
Zum einen kann der Kunde nur sich als Fahrer eintragen oder aber sich und seinen Partner. Es ist allerdings auch möglich die Namen mehrerer Nutzer, wie beispielsweise den Nachbarn, ausdrücklich in den Versicherungsschein aufnehmen zu lassen. Die vierte und flexibelste Möglichkeit ist, einen beliebigen Fahrerkreis anzugeben. In diesem Fall kann der Kunde das Auto an jeden verleihen. Jedoch ist diese Variante die teuerste und der Beitrag für die Autoversicherung kann sich hier im Einzelfall sogar verdoppeln. Daher entscheiden sich viele für die drei günstigeren Varianten.
Was aber ist, wenn sich dann ein guter Freund nur mal kurz übers Wochenende das Auto ausleihen möchte, spielt dann auch die Versicherung mit?
Es ist in jedem Fall zu jeder Zeit möglich, den Fahrerkreis nachträglich zu ändern, damit Personen künftig fahren können, die das bisher nicht durften. Abhängig vom jeweiligen Versicherer ist es aber, ob das Auto auch spontan für gelegentliches Fahren von anderen als den angegebenen Personen genutzt werden kann. Die einzige Bedingung ist hierbei oft, dass diese Personen mindestens 23 Jahre alt sind. Andere Versicherer wiederum verlangen vorher den Namen des gelegentlichen Fahrers, sowie die Zeitdauer der Nutzung. Das geht in der Regel formlos, entweder per Anruf oder per Email.
Um dieses Procedere schon vorher aus dem Weg zu gehen, sollte vor einem Abschluss der richtige Anbieter gewählt werden, beispielsweise durch einen Versicherungsrechner im Internet.
Unabhängig vom gewählten Fahrerkreis ist jedoch jeder Fahrer geschützt, auch wenn er nicht namentlich im Versicherungsschein genannt ist. Das bedeutet, dass auch dann die Autoversicherung den Unfallschaden bezahlen muss. Und das gilt sowohl für die Haftpflicht- wie auch für die Kaskoversicherung. Allerdings hat dies als Folge, wenn der Versicherer davon erfährt, dass der Kunde den fälligen Beitrag nachzahlen muss, der von Anfang an für den korrekten Fahrerkreis berechnet worden wäre.
Sollte sich aber herausstellen, dass der Kunde absichtlich falsche Angaben gemacht hat, nur um Beitrag zu sparen, behalten sich einige Versicherer vor, eine zusätzliche Strafzahlung in Höhe eines Jahresbeitrags zu kassieren.
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