Privatinsolvenz in England – In 18 Monaten schuldenfrei!
Die Privatinsolvenz in England ist in Deutschland anerkannt. Auch Anwälte raten inzwischen zur Entschuldung in England. Besonders interessant für Selbständige, GmbH-Geschäftsführer, Ärzte/Zahnärzte
Zum Thema PRIVATINSOLVENZ ENGLAND: Die Ursachen, durch die Menschen in finanzielle Notlagen geraten, sind vielfältig. Nicht selten geraten die Betroffenen sogar völlig unverschuldet in solch eine Situation. Die finanzielle Schieflage sowie der damit verbundene Druck durch Gläubiger verbauen die eigenen Perspektiven für die Zukunft. Umso wichtiger ist es, die Schulden so rasch wie möglich abzubauen. Der Prozess der privaten Insolvenz in Deutschland erscheint jedoch häufig als zu langwierig und kaum Erfolg versprechend. Dank des EU-Insolvenzrechts können deutsche Schuldner, insbesondere Selbständige, GmbH-Geschäftsführer, Freiberufler wie Ärzte/Zahnärzte, Juristen, Steuerberater, Architekten usw. allerdings auch in anderen EU-Ländern Insolvenz beantragen.
Weshalb deutsche Schuldner Privatinsolvenzen in England beantragen?
Immer mehr Menschen, die eine rasche Entschuldung anstreben, wählen England als Ziel für die Privatinsolvenz. Denn dort gelten Regelungen für Schuldner, die deutlich mehr Vorteile und vor allem eine raschere Abwicklung versprechen.
Schon in 18 Monaten (12 Monate Verfahrenszeit + mind. 6 Monate Vorlaufzeit) können Schuldner hier völlig schuldenfrei werden. Aufgrund des BGH-Urteils zum Insolvenzverfahren vom 18. 9. 2001 (IX ZB 51 / 00) gilt der Entscheid englischer Gerichte auch in Deutschland, sodass auch deutsche Gläubiger sich danach zu richten haben und keine Ansprüche mehr an ihren Schuldner stellen können.
Dennoch ist die Privatinsolvenz in England kein Spaziergang. Wenngleich die rechtlichen Bedingungen vorteilhaft erscheinen, sollte ohne umfassendes Wissen über das britische Insolvenzrecht und das Leben in England kein Insolvenzantrag gestellt werden. Die EU-INSOLVENZ360.com mit Rechtsanwalt Detlef Steffen, die sich auf derartige Insolvenzverfahren nach EU-Recht spezialisiert hat, rät sogar dazu, das gesamte Insolvenzverfahren inklusive der Vorbereitungsphase unbedingt von einem Anwalt mit Erfahrung begleiten zu lassen.
Vorteile einer Insolvenz in England
Das Insolvenzverfahren nach EU-Recht ist ein ganz normales Verfahren, welches grundsätzlich von jedem deutschen Bürger durchgeführt werden kann. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass sich der Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits mindestens sechs Monate in England befindet.
Die Insolvenz in England bietet Schuldnern viele Vorteile:
o Anerkannte Restschuldbefreiung bereits nach regulär zwölf Monaten (Verfahrenszeit) statt sechs bis neun Jahren in Deutschland
o Die Restschuldbefreiungsphase beginnt bereits mit der Verfahrenseröffnung
o Gläubigerschutz unmittelbar nach Start, da deutsche Gerichte nicht mehr zuständig
o Keine Erwerbsobliegenheiten
o Englische Restschuldbefreiung umfasst zumeist auch Verbindlichkeiten beim Finanzamt sowie andere Verbindlichkeiten, welche in Deutschland von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind
o Gute Chancen zum Neustart insbesondere für Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Selbstständige und Freiberufler (Architekten, Anwälte, Ärzte/Zahnärzte)
Risiken bei einer Privatinsolvenz in England
Der Grund, weshalb bei einer Privatinsolvenz in England in jedem Fall ein Anwalt mit diesem Fachgebiet zurate gezogen werden sollte, besteht in der Komplexität des britischen Rechtssystems. Zudem sind Beratungsleistungen von Nicht-Anwälten als sehr fragwürdig anzusehen. Im Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 9. 10. 2012, Az 12 O 528/12) wurde in einem Fall sogar die Rechtsberatung durch Nicht-Anwälte untersagt. Dabei ging es konkret um Beratungsdienstleistungen von Nicht-Anwälten mit dem Ziel, Schuldner bei der Verlagerung des Lebensmittelpunktes (Centre of Main Interest) nach England und bei der Stellung des Insolvenzantrages sowie der Durchführung des Insolvenzverfahrens zu unterstützen. Das Gericht beurteilte diese Beratungsleistungen als Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDL).
Viele Betroffene, die schlechte Erfahrungen bei Nicht-Anwälten gemacht haben, finden kompetente Beratung bei EU-INSOLVENZ360 mit Rechtsanwalt Detlef Steffen (Fachanwalt für Insolvenzrecht). Bei genauerem Blick auf die Sachlage ergeben sich oftmals alternative Möglichkeiten, um eine Insolvenz und deren peinliche und oft unangenehme Folgen zu vermeiden. Eine Insolvenz in Deutschland und England muss nämlich nicht zwangsläufig der letzte Ausweg sein.
Hilfe und Unterstützung bietet die EU-INSOLVENZ360.com mit Standorten in Soest und London – unter anderem in einem kostenfreien telefonischen Erstgespräch.
Der sichere Weg zur Restschuldbefreiung mit englischen Insolvenzrecht
Wer ernsthaft erwägt, den Weg einer privaten Insolvenz in England zu gehen, um damit die Zeit bis zur Restschuldbefreiung auf 18 Monate zu verkürzen, sollte in jedem Fall auf das Know-how eines Anwalts bauen, der regelmäßig mit dem englischen Insolvenzrecht zu tun hat und daher auch die aktuelle Rechtslage genau kennt. Ein Partner wie Insolvenzanwalt Detlef Steffen steht von Anfang an zur Seite und kann ein gesetzeskonformes Konzept ausarbeiten, um das Verfahren von Beginn an richtig aufzubauen, durchzuführen und nach erteilter Restschuldbefreiung (Certificate of Discharge) beim Neustart zu unterstützen.
Restschuldbefreiung in nur 18 Monaten dank der Privatinsolvenz in England. Die EU-INSOLVENZ360.com berät deutsche Schuldner, die die Vorteile des englischen Rechtssystems nutzen wollen.
Über:
EU-INSOLVENZ360 – INSOLVENZEN IN DEUTSCHLAND & ENGLAND
Herr D. Steffen
Opmünder Weg 50
59494 Soest
Deutschland
fon ..: 02921. 354 9186
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