„Piccox“ beendet das öffentliche Angebot seiner Inhaberschuldverschreibung

Zusammenhang mit dem Anlageskandal Piccor/Picam ist offensichtlich

BildAm 03.01.2018 veröffentlicht die Emittentin PICCOX SECURITISATION SA eine Bekanntmachung wonach sie das öffentliche Angebot für ihre Wertpapiere (ISIN DE000A19CXZ0; nachfolgend auch „Piccox“) bezogen auf eine hypothetische Beteiligung an der SOPARFI SFG 2016/200 SA beendet habe. Die Vertriebspartner seien über die Einstellung des Angebotes informiert und die Zustimmung zur Nutzung des Prospekts wäre widerrufen und der Prospekt sei von der Unternehmenswebsite entfernt worden.
Was war geschehen?
Mutmaßlich über 1000 deutsche Anleger einer Vermögensverwaltung in der Schweiz (Piccor AG), zugehörig zu einem „Picam Unternehmensverbund“ wurden von diesen mit einer teilweise falschen Darstellung zur Erteilung von Kauf-/Zeichnungsaufträgen des oben erwähnten Wertpapieres gebracht. Dabei sollten die ursprünglich in der Vermögensverwaltung angelegten Gelder zum Kauf der Inhaberschuldverschreibung Piccox verwendet werden. Teilweise wurden seitens der Piccor/Picam unter Mitwirkung des sog. Treuhänders, vergleichsweise sehr sichere Wertpapiere namhafter deutscher Emittenten, darunter solche der DZ-Bank veräußert. Die solchermaßen falsch informierten Anleger mussten hierfür Konten und Depots bei einer Gesellschaft Moventum in Luxemburg eröffnen. Nur ein kleiner Teil dieser Anleger erhielt letztlich das Wertpapier „Piccox“ eingebucht, der Großteil der Anleger wurde seitens der Verantwortlichen bei Piccor/Picam vertröstet. Nunmehr ist klar, dass es zu einer Einbuchung des Wertpapiers nicht mehr kommen wird. Der Emittent hat das öffentliche Angebot eingestellt. Ohnehin scheint die Einbuchung schlicht deswegen nicht funktioniert zu haben, weil die Gelder die noch im Frühling/Sommer 2017 für die „Piccor/Picam“ Anleger angeblich vorhanden waren, zwischenzeitlich zumindest nicht mehr verfügbar waren und die Kaufpreise/Zeichnungssummen nicht an den Emittenten gezahlt werden konnten. Allein dies dürfte PICCOX SECURITISATION SA aber nicht zu dem drastischen Schritt veranlasst haben, das Angebot gleich für alle potentiellen Anleger ganz zurückzuziehen. Naheliegender könnte sein, dass sich die Emittenten nicht mit dem Anlageskandal infizieren lassen möchte. Für die Anleger aus dem „Piccor/Picam“-System, die Inhaber der Inhaberschuldverschreibung geworden sind, ist die Einstellung des öffentlichen Angebots nicht zwingend ein gutes Zeichen. Waren die Rücknahmeanträge (Verkaufsaufträge) schon bislang, also zeitlich vor der Rücknahme des Angebots, nicht ausgeführt worden, weil der Emittent keine Rückkäufe tätigte, wird sich hieran wohl zwangsläufig nichts ändern. LSS Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Mandanten vertreten, werden sich mit dem Emittenten sehr kurzfristig in Verbindung setzen und einen „geordneten Ausstieg“ für alle Anleger fordern, die unter der oben beschriebenen falschen Darstellung sich zum Erwerb entschlossen hatten. Nur so kann nach Auffassung des Frankfurter Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner von LSS Rechtsanwälte, Matthias Schröder, eine Trennung zwischen Piccor/Picam auf der einen und PiCCOX SECURITISATION SA auf der anderen Seite erfolgen.
Der weitaus größte Teil der Anleger aus dem Piccor/Picam-System, solche die sich von Anfang an gegen den Wechsel „in Piccox“ aussprachen und Rückzahlung verlangten und solche, die nun mangels Möglichkeit des Erwerbs „Piccox“, Rückzahlung beanspruchen, sitzt nunmehr im gleichen Boot. Aufgrund des Verdachts strafbarer Handlungen hat LSS Rechtsanwälten allen Mandanten empfohlen, Strafanzeigen gegen alle als Verantwortliche in Betracht kommenden Personen zu erstatten. Solche Anzeigen werden auch weiter von den Rechtsanwälten des befassten Dezernats bei der Staatsanwaltschaft in Berlin erstattet. Von den Verantwortlichen Personen fehlt bis heute eine klare Aussage, wie viel Geld der Anleger zur Auszahlung aktuell offen steht und wie hoch die hierfür verfügbaren Mittel sind, ob diese Beträge als Geld oder Wertpapiere vorhanden sind und auf welchen Depots oder Konten (im In- oder Ausland) diese Werte liegen. Genauso unklar ist die Rolle des Treuhänders, solange nicht von diesem bestätigt wird, ob er Inhaber der Konten/Depots ist, auf dem ein Großteil der noch vorhandenen Gelder sein sollen. Die von einem der Verantwortlichen gestellte „Verdachtsanzeige“ und teilweise widersprüchliche Erklärungen hierüber, lassen jedenfalls befürchten, dass Gelder der Anleger in ernster Gefahr sind.

LSS Rechtsanwälte bearbeitet den Fall „Piccor/Picam“ in allen Fallausgesaltungen im Dezernat Anlagebetrug. Der Leiter des Dezernat, Matthias Schröder, ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankkaufmann sowie Autor und Referent im Anlagerecht. Er beschäftigt sich als Anwalt seit 1999 mit Kapitalanlagen. Im größten Betrugsfall der Nachkriegsgeschichte, Phoenix Kapitaldienst (2005), wurden zahlreiche Geschädigte von ihm vertreten.

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LSS Rechtsanwälte
Herr Matthias Schröder
Kaiserhofstr. 10
60313 Frankfurt
Deutschland

fon ..: 06921936560
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