Multi-Millionen-Euro-Gerichtsfeststellung gegen die van Laack GmbH

Das Gericht wird in den kommenden Wochen Anordnungen zur Umsetzung des Urteils erlassen.

Nach langen Beratungen hat der Oberste Gerichtshof von Victoria in Australien festgestellt, dass das deutsche Modelabel van Laack GmbH (van Laack) und seine australischen Tochtergesellschaften zu Unrecht einen Geschäftspartner entließen und sein Unternehmen, das eine Minderheitsbeteiligung an dem Geschäft hielt, unterdrückten.

Das Imperium van Laack GmbH (van Laack) ist weltweit tätig und gehört dem Multimillionär Aristokraten Christian-Albrecht Edler von Daniels und seinem Geschäftspartner, dem deutschen Bankier Christoph Neizert.

Anfang 2015 hat Nelson Mair einen ungerechtfertigten Kündigungsanspruch gegen Rhodes & Beckett Pty Ltd (R & B) eingereicht und sein Unternehmen, die Balnaring Holdings Pty Ltd (Balnaring), brachte einen Minderheitsaktionärs-Unterdrückungsanspruch gegen van Laack Australia Holding Pty Ltd (vLAH) ein.

Mair war einer der Gründer von R&B, aber nach dem Verkauf des Geschäfts an vLAH verblieb er als Managing Director und behielt über Balnaring eine Minderheitsbeteiligung von 20%.

In dem Kündigungsvorgang erhoben die Beklagten eine Widerklage gegen Mair. Das Gericht hat die Widerklage in vollem Umfang abgewiesen.

„Wir sind erfreut und dankbar, dass der Gerichtshof in allen drei Fällen zu unseren Gunsten entschieden hat, da dieser eindeutig feststellt hat, dass van Laack kein Recht hatte, mich in der vorgenommenen Weise zu entlassen. Die Feststellung des Gerichts entfernt den Schatten über meiner persönlichen und geschäftlichen Reputation“, sagte Mair. „van Laack hat durch ihr unterdrückendes Verhalten versucht zu leugnen, was mir zu Recht zusteht, und im Verlauf des Verfahrens versucht, die Art und Weise, wie ich das Geschäft von Rhodes & Beckett geleitet habe, zu widerlegen. Die Entscheidung des Gerichts lehnt ihre Argumente für die Entlassung ab.“

Das Gericht stellte fest, dass die ungerechtfertigte Entlassung von Mair ungültig war und nicht dazu diente, die Auslösung einer Verkaufsoption zu verhindern, die van Laack zum Kauf seiner restlichen Anteile verpflichtete. Der Gerichtshof stellte außerdem fest, dass van Laack 23 nicht korrekte und unangemessene Berichtigungen vorgenommen hat, was zu einer Umkehrung der Konten des Beklagten führen sollte. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Beklagten Verrechnungspreise, erhöhte Zuschläge und andere Finanztransaktionen verwendeten, welche die ausgewiesene Rentabilität von R&B verringerten und den Wert der Beteiligung von Mair erheblich verminderte.

Die geprüften Jahresabschlüsse 2014 der Beklagten zeigten, dass sich die kombinierten australischen Geschäfte verbessert hatten, um einen Umsatz von ca. AUD 32 Mio. und ein EBITDA, bereinigt um Transferpreiszuschläge, von ca. AUD $ 4.7 Mio. zu erzielen. Anfang 2015 gab Mair seine Absicht zum Rücktritt bekannt und übte damit eine Verkaufsoption aus, die den Beklagten verpflichtete, seine Beteiligung an R&B für einen Betrag in Höhe von AUD $ 3,6 Mio. zu kaufen. Neizert und Von Daniels zwangen stattdessen Mair aus dem Geschäft, beendeten seine Anstellung und unterdrückten Balnaring zu einem Minderheitsaktionär.

Das gesamte R&B-Management-Team schied innerhalb von 3 Monaten nach dem Abgang von Mair aus und es folgte ein rascher Rückgang der Geschäftsentwicklung. Die Geschäfte wurden im Januar 2017 von van Laack in die Verwaltung genommen. Gläubigerberichte zeigen, dass sich die Verluste der Beklagten auf fast 40 Mio. AUD (39.554.000 USD) beliefen.

„van Laack kaufte mit R&B ein florierendes, sehr angesehenes Unternehmen, aber es scheint, dass ihre Aktionen zur Zerstörung von praktisch allen Wert beigetragen haben“, sagte Mair. „Ihre Aktionäre und Banker haben allen Grund, verärgert zu sein.“

Das Gericht entschied, dass die van Laack-Parteien den Minderheitsaktionär Mair durch mehrere Verstöße gegen den Corporations Act unter Druck gesetzt hatten.

In seiner Entscheidung vertrat der Richter die Auffassung, dass das am besten geeignete und gerechte Rechtsmittel für die Unterdrückungsansprüche darin bestehe, dass die Minderheitsbeteiligung von Balnaring unter Verwendung der Finanzbuchhaltung des Geschäftsjahres 2014 sowie bereinigt um Verrechnungspreise bewertet wird und van Laack verpflichtet wird, die Anteile zu diesem Wert zu erwerben. Mair wird außerdem seine Rechtskosten einfordern und ist nach australischem Recht berechtigt, ab dem Datum der ursprünglichen Forderung im April 2015 Zinsen in Höhe von 9,5% pro Jahr zu verlangen.

Der Gesamtwert von Mairs Forderung im Rahmen des Unterlassungsurteils, einschließlich der Kosten, wird wahrscheinlich AUD 5.000.000 übersteigen. Die van Laack GmbH hat für die Verpflichtungen ihrer australischen Tochtergesellschaften eine Garantie des Mutterunternehmens abgegeben. Es wurde der Klage als Beklagter des Unterdrückungsverfahrens beigefügt, um Balnaring die Fortsetzung des Urteils vor deutschen Gerichten zu ermöglichen, wenn die Zahlung des Urteilsbetrags nicht erfolgt.

Der Richter stellte außerdem fest, dass Mair berechtigt ist, den von ihm geltend gemachten Betrag für seine ungerechtfertigte Entlassung zurückzuerhalten, was, vorbehaltlich der endgültigen Feststellung, eine Summe von etwa 633 350 AUD ergibt. Mair wird sich auch um die Erstattung der Rechtskosten bemühen, die ihm durch die Geltendmachung seiner Klage wegen ungerechtfertigter Entlassung entstanden sind. Der Gesamtwert von Mairs Klage wegen ungerechtfertigter Entlassung einschließlich Rechtskosten kann über 1.250.000 australische Dollar betragen.

Das Gericht wird in den kommenden Wochen Anordnungen zur Umsetzung des Urteils inklusive der genauen Höhe des Schadens und der Zinsen erlassen, und die Kostenanordnung veranlassen.

Englische Pressemitteilung im Original: https://we.tl/xkWPlzm3mr

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The De Wintern Group / Agentur
Herr David Van
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