Mit Stiftungen die Unternehmensnachfolge regeln

Vorteile und Möglichkeiten von Stiftungen für die Unternehmensnachfolge

(München, 16. November 2015) Familienunternehmen machen rund 95 Prozent aller mittelständischen Betriebe aus. Dies geht aus den aktuellen Zahlen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hervor. Für 3.540.000 Familienunternehmen steht zwischen 2014 und 2018 eine Nachfolge an. „Die Unternehmensnachfolge wird DAS Thema des Mittelstandes in den nächsten Jahren sein“, so Friedrich Geise, Geschäftsführer der ABG Allgemeine Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft und Gründer des Beratungsverbundes ABG-Partner.

Sehr beliebt: Familieninterne Nachfolge
Eine Befragung des Institutes für Demoskopie Allensbach von 350 Top-Entscheidern aus eigentümergeführten Unternehmen ergab, dass die familieninterne Nachfolge unter allen Möglichkeiten das beliebteste Modell ist. Bei externen Übernahmen haben die Unternehmer oft große Vorbehalte. „In diesem Falle spielt besonders die Angst vor dem Gefährden des guten Rufes oder der über Generationen gepflegten Unternehmensstruktur und -kultur eine Rolle. Die Eigner wünschen sich den langfristigen Fortbestand und eine Sicherung ihres Lebenswerkes“, berichtet Friedrich Geise. Die Möglichkeiten, wie ein Betrieb an einen internen Nachfolger übertragen werden kann, sind vielfältig: Sie können vererbt, geschenkt oder verkauft werden. Problematisch wird es jedoch, wenn sich in der Familie kein passender Nachfolger findet. In diesem Fall kann man die Unternehmensnachfolge zum Beispiel durch eine Stiftung regeln.

Mehrere Stiftungsvarianten für die Unternehmensnachfolge
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Unternehmen in eine Stiftung zu überführen. Die klassische unternehmensverbundene Stiftung existiert entweder in der Form einer Unternehmens- oder Beteiligungsträgerstiftung. Im ersten Falle ist die Stiftung alleiniger Inhaber des Unternehmens – jedoch von Seiten der Stiftungsaufsicht sehr reglementiert. In der Praxis ist daher die Form der Beteiligungsträgerstiftung gängiger. Hierbei hält die Stiftung eine Beteiligung an dem Unternehmen, mit dessen Erträgen die Stiftungszwecke erfüllt beziehungsweise finanziert werden. Neben der unternehmensverbundenen Stiftung ist die Doppelstiftung eine weitere Variante, bei der das Unternehmen anteilig jeweils in eine gemeinnützige Stiftung und eine Familienstiftung überführt wird. Die gemeinnützige Stiftung hält hierbei den überwiegenden Kapitalanteil, im Ausgleich hierzu hat die Familienstiftung mehr Stimmrechte. Die Vorteile beider Stiftungsformen werden somit kombiniert: Mit der gemeinnützigen Stiftung gehen geringere steuerliche Belastungen einher, mit der Familienstiftung wird einer Zersplitterung des Vermögens durch Erbgänge vorgebeugt und die Versorgung von Familienmitgliedern durch mögliche jährliche Ausschüttungen unterstützt.

Das Hauptargument: Schutz vor einer feindlichen Übernahme
Zu den wichtigsten Vorteilen einer Stiftungslösung gehört laut aktuellen Befragungsergebnissen der Schutz vor einer feindlichen Übernahme. Schlussendlich ermöglicht die Stiftungsgründung eine fortlaufende Kontinuität und Vermögenssicherung sowie eine dauerhafte Festlegung auf die eigenen Werte, die im Falle einiger Familienunternehmen bereits über Generationen hinweg bestehen.

„Langfristig“ ist das Zauberwort
Ein „Schema F“ der Nachfolge gibt es nicht: „Jeder Unternehmer und auch jeder Betrieb ist anders und so muss sich jeder selbst über die für ihn geeignete Nachfolgelösung klar werden“, erzählt Friedrich Geise. In jedem Fall ist eine langfristige Vorbereitung und Planung wichtig. Vielen potentiellen Übergebern sind die Möglichkeiten, die eine Stiftung bietet, noch relativ unbekannt. „Im Beratungsverbund ABG-Partner beraten wir seit vielen Jahren Unternehmen in Nachfolgeangelegenheiten und haben bereits eine große Anzahl von internen und externen Nachfolgen begleitet. Bei der Überführung in eine Stiftung und dem anschließenden Stiftungsmanagement steht unseren Mandanten die ABG Münchener Stiftungstreuhand GmbH als erfahrener Partner zur Seite und berät in steuerlichen und rechtlichen Aspekten – von der Stiftungsgründung bis hin zur Abwicklung von Vermögensübertragungen“, so Geise.

Weitere Informationen gibt es unter www.abg-partner.de. Dort kann auch das aktuelle Mittelstandsmagazin „akzento“ heruntergeladen werden.

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Über den Beratungsverbund ABG-Partner
ABG-Partner ist ein Beratungsverbund mit den Schwerpunkten Steuer- und Unternehmensberatung, Marketing, Recht und Wirtschaftsprüfung. Gegründet 1991, betreut ABG-Partner an den Standorten München, Bayreuth, Dresden, Böblingen Unternehmen und Institutionen aller Rechtsformen sowie Privatpersonen in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Themen. Unsere Stärken liegen dabei in der aktiven Gestaltung steuerlicher Belange, Finanzierungsberatung, Kapital- und Fördermittelbeschaffung, Controlling, Unternehmensbewertung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit, Unternehmensnachfolge, Sanierung sowie Wirtschaftsrecht. Geschultes Fachwissen, hohe Motivation und partnerschaftliches Verhalten zeichnen unsere 100 Mitarbeiter aus. In der Zusammenarbeit mit Mandanten und Partnern sind uns Offenheit, Fairness und Akzeptanz wichtig – denn so sind wir gemeinsam erfolgreich.

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