Mehrwertsteuer für ausländische Unternehmen in der Schweiz
Zum 1. 1. 2015 traten Änderungen in Kraft, die vor allem die in der Schweiz agierenden ausländischen Unternehmen betreffen. Hintergrund ist der Abbau von steuerlichen Nachteilen der Schweizer Firmen.
Mehrwertsteuerpflicht greift zum 1. 1. 2015
Konnten bislang Unternehmen, die im Ausland ansässig und in der Schweiz tätig sind, von der Mehrwertsteuerpflicht befreit werden, da sie lediglich der Bezugssteuer unterliegende Leistungen erbracht haben, wurde diese Regelung nun drastisch geändert. Die Mehrwertsteuer muss ebenso abgerechnet werden, wie das bei inländischen Unternehmen der Fall ist, wenn die jährliche Umsatzgrenze von 100.000 Schweizer Franken überschritten wird. Besonders betroffen dürften demnach Firmen des Bauwesens sein, insbesondere Haupt- oder Baunebengewerbes sein, wie Herr Liebler von der treuhand24-kanzlei.ch bestätigte. Damit sollen die bisher bestehenden Nachteile im Bezug auf die Mehrwertsteuer für inländische Unternehmen reduziert werden.
Buchhaltung rechtzeitig organisieren
Um Probleme im Ablauf und bei der fachgerechten Abrechnung der Mehrwertsteuer zu vermeiden, empfiehlt sich daher die vorausschauende Organisation der Buchhaltungsprozesse. Die Einbeziehung eines professionellen Unternehmensberaters erleichtert die Entwicklung effizienter Strukturen, die beispielsweise durch die Auslagerung bestimmter Bereiche enorm profitieren können. Die konkreten Bedürfnisse der einzelnen Unternehmen stehen natürlich im Vordergrund, mit intelligenten IT-Strukturen und -Lösungen lassen sich unter Einbeziehung externer Dienstleister stringente Abläufe organisieren. Herr Liebler führt weiter aus, dass die Erfahrungen in diesem Bereich sehr positiv sind, denn die Leistungen knüpfen genau dort an, wo die eigenen Ressourcen des Unternehmens aufhören.
Outsourcing – ein interessanter Denkansatz
Es ist nicht nur kostengünstig, sondern erhöht vor allem die Sicherheit für das beziehende Unternehmen: Ausgelagerte Leistungen werden in jedem Fall, also unabhängig von Krankheit oder Urlaub, in hoher Qualität zur Verfügung gestellt. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ergeben sich also interessante Ansätze, die eigene Struktur kritisch zu überdenken, um nicht nur professionelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, sondern darüber hinaus auch Kosten zu sparen.
Über:
CC Finanz und Treuhand AG
Herr Stefan Liebler
Talstr. 20
8001 Zürich
Schweiz
fon ..: +41445153310
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email : info@ccft.ch
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