Kursstellung in Franken wirft viele Fragen auf

Privatanleger sitzen auf Millionenverlusten

Am 15.01.2015 um 9.30 Uhr hat die Schweizerische Nationalbank den Mindestkurs von 1,20 Franken pro Euro aufgehoben. Nach dieser Mitteilung gab es keine Liquidität für CHF-Devisenpaare am Markt und der EUR/CHF rutschte vom Mindestkurs in Höhe von 1,20 auf 0,95 bis 1,00 und dann weiter bis auf 0,85 bis 0,90 ab. Die Liquidität kam später zu einem Kurs/Preis von 1,03 bis 1,04 zurück. Einige Devisen-Broker, vor allem solche für Kleinanleger sowie CFD-Broker, erlitten enorme Verluste als Folge der entstandenen Volatilität. Während es einzelnen Brokern gelungen ist, die Aufträge der Kunden zu Kursen oberhalb von 1,04 auszuführen, sollen andere Broker mit deutlich schlechteren Kursen zwischen 0,80 und 0,90 abrechnen. Dies wirft bereits zahlreiche rechtliche Fragen auf.

Wie bereits zuvor berichtet, sollen nach einem Bericht von Bloomberg vom 19.01.2015 Citigroup, Deutsche Bank und Barclays geschätzt 400 Mio. Dollar an Verlusten angehäuft haben, nachdem die Schweizerische Nationalbank überraschend ihren Mindestkurs für den Euro aufgegeben hatte. Doch die Auswirkungen der Entscheidung haben auch Privatanleger getroffen. Bei der Frankfurter Kanzlei LSS Rechtsanwälte haben sich bereits zahlreiche Geschädigte gemeldet, die mit Forderungen ihrer Banken und Broker in Millionenhöhe konfrontiert sind.

Nach dem vorzitierten Bericht von Bloomberg war es eine beliebte Handelsstrategie, den Franken leer zu verkaufen und die meisten institutionellen Akteure hätten ihre Positionen über Kredite gut 20-fach ausgeweitet. Bei einer solchen Hebelung vernichtet eine Bewegung von fünf Prozent gegen die Position den gesamten Wert derselben. Dennoch soll die Handelsstrategie nach den Modellen der Finanzfirmen als relativ risikoarm gegolten haben, weil die Volatilität des Franken durch den Mindestkurs für den Euro, beziehungsweise Frankendeckel der SNB als begrenzt galt, so Bloomberg unter Berufung auf Mark T. Williams, Spezialist für Risikomanagement an der Universität Boston. Nach Auskunft des Leiters des Bank- und Kapitalmarktrechtlichen Dezernats bei LSS, Matthias Schröder, trifft es die privaten Anleger deutlich härter: „Für alle Anleger mit denen ich gesprochen hatte, war es unvorstellbar, dass mit Optionsgeschäften in Schweizer Franken, unbegrenzte Nachforderungen der Banken verbunden sein könnten, die über den geforderten Margineinschüssen liegen“, so der Rechtsanwalt. Schröder erkennt teilweise gravierende Aufklärungs- und Handlingfehler auf Seite der Broker und Baken, die die Optionsmodelle teilweise den Privatkunden gegenüber vorgestellt oder beworben haben.

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LSS Rechtsanwälte
Herr Matthias Schröder
Kaiserhofstr. 10
60313 Frankfurt
Deutschland

fon ..: 06921936560
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