IfKom: EU-Kommission muss Datenverkehr und Datenschutz mit Augenmaß regeln!
Nach Auffassung von IfKom e.V. kann der Entwurf der EU-Kommission zur E-Privacy-Verordnung und die gestartete Konsultation zur Regelung der europäischen Datenwirtschaft geeignet sein.
Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur E-Privacy-Verordnung vorgelegt und gleichzeitig die Konsultation zur Regelung der europäischen Datenwirtschaft gestartet. Beide Maßnahmen sind nach Auffassung der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) geeignet, den digitalen europäischen Binnenmarkt voranzubringen, wenn sie mit der erforderlichen Ausgewogenheit ausgestaltet werden.
Die von der Kommission vorgeschlagene E-Privacy-Verordnung soll die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung konkretisieren. Dabei weitet sie den Schutz auch auf pseudonymisierte und anonymisierte Daten aus und bezieht alle Anbieter elektronischer Kommunikation ein. So sollen Nutzer demnach so gut wie immer ihr Einverständnis für die Erhebung und Verarbeitung von Daten geben müssen. Es besteht dabei aus Sicht der IfKom die Gefahr einer inkonsistenten Regelung zu den derzeitigen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung, die vor allem die personenbezogenen Daten im Fokus hat. Der Verordnungsentwurf kann de facto sogar ein Verbot der Daten- und Informationsverarbeitung zur Folge haben, selbst wenn es sich nicht um personenbezogene Daten handelt. Damit würden viele internetbasierte Geschäftsmodelle in Frage gestellt werden. Aus diesem Grund ist hier Augenmaß gefordert, um trotz der Schutzwürdigkeit der Daten nicht über das Ziel hinauszuschießen.
Mit einer Konsultation startet die EU-Kommission die Gestaltung von Regelungen zur europäischen Datenwirtschaft im Rahmen des digitalen Binnenmarktes. Damit möchte die Kommission den freien Datenverkehr fördern und erhofft sich eine Steigerung des EU-Bruttoinlandsproduktes von jährlich 8 Mrd. Euro. Ziel ist der freie Datenverkehr von sowohl personenbezogenen als auch nicht personenbezogenen Daten, die Abschaffung bestehender Lokalisierungsmaßnahmen und die Senkung der Kosten für Datendienste. Derzeit sieht die EU-Kommission noch Hindernisse in nationalstaatlichen Regelungen etwa zur Datenspeicherung im Inland durch Finanzdienstleister oder Vertraulichkeitsvorschriften im Gesundheitssektor. Die EU-Kommission bedauert den Trend in Richtung Datenlokalisierung und bezeichnet es als falsche Vorstellung, die Dienste seien an lokalen Standorten automatisch sicherer als grenzüberschreitende Dienste.
Aus Sicht der Ingenieure für Kommunikation liegt die EU-Kommission mit dieser Meinung nicht richtig! Derzeit bestehen immer noch unterschiedliche Rechtsvorschriften in Europa bezüglich des Datenschutzes, der Datensicherheit und vor allem der Zugriffsmöglichkeiten internationaler Konzerne oder außereuropäischer Behörden auf die bei Konzernen auch in Europa gespeicherten Daten. Sobald die Sicherheit und der Schutz der Daten europaweit auf einheitlichem höchstem Standard garantiert werden kann, wird es für die Datenspeicherung und Datenverarbeitung keine Gründe mehr geben, Daten nicht grenzüberschreitend zu transportieren. Wenn die EU-Kommission an diesem Ziel arbeitet, wird sich neben den Säulen der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit auch der freie Verkehr von personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten nach den Regeln der Marktwirtschaft etablieren.
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