IfKom begrüßt Beschlüsse der Bundesregierung zum e-Government
Die IfKom begrüßen die Beschlüsse zum e-Government in Deutschland für einen einheitlichen Online-Zugang der Bürger zu Verwaltungsportalen und der Ausweitung der Online-Verwaltungsdienstleistungen.
Als längst überfällig sehen die Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) die von der Bundesregierung in dieser Woche getroffenen Beschlüsse zum e-Government in Deutschland an und begrüßen daher ausdrücklich die nunmehr endlich auf den Weg gebrachten Gesetzentwürfe für einen einfachen und einheitlichen Online-Zugang der Bürger zu allen Verwaltungsportalen und eine Ausweitung der Online-Verwaltungsdienstleistungen.
Mit einer Änderung des Grundgesetzes soll der Bund im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durch eine Grundgesetzänderung die alleinige Zuständigkeit zur Ausgestaltung des Zugangs zu den Verwaltungsdienstleistungen von Bund und Ländern erhalten. Über jedes Verwaltungsportal von Kommunen, Ländern oder dem Bund soll es innerhalb von fünf Jahren den vollständigen Zugang zu allen online angebotenen Verwaltungsleistungen geben.
Zusätzlich zu dieser Regelung werden Bund, Länder und Kommunen durch ein geplantes Onlinezugangsverbesserungsgesetz verpflichtet, alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen binnen fünf Jahren auch online anzubieten und sie über einen Verbund der Verwaltungsportale von Bund und Ländern zugänglich zu machen. Um die Sicherheit des Portalverbundes zu gewährleisten, sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Bund die Fragen der IT-Sicherheit mittels Rechtsverordnung regeln und allen am Portalverbund Beteiligten vorgeben kann.
Damit werden die aus Sicht der IfKom wesentlichen Hemmnisse abgebaut, die bisher einer signifikanten Erhöhung der e-Government-Nutzung im Wege standen. Zum einen war das Angebot an Online-Dienstleistungen der Verwaltung stark eingeschränkt, da Unterschriftserfordernisse und persönliche Anwesenheit vorgeschrieben waren und zudem jedes Land und jede Kommune über ihre Online-Angebote selbst zu entscheiden hatte. Zum anderen waren die Online-Zugänge über die diversen Portale der Länder und Kommunen aufgrund der föderalen Struktur höchst uneinheitlich und für den Nutzer mit Aufwand und Kosten verbunden, wie z. B. mit einem Kartenlesegerät für den elektronischen Personalausweis.
Daher verwundert es nicht, dass der e-Government Monitor der Initiative D21 in diesem Jahr ausweist, dass überhaupt nur vier Prozent der Internetnutzenden in Deutschland den Personalausweis (nPA) mit der elektronischen Identifizierungsmöglichkeit vollumfänglich nutzen, 16 Prozent der Befragten wurde gar von der Freischaltung durch Mitarbeiter der Behörden abgeraten.
Die Zugangshürde ist nach Auffassung der IfKom mit der Umsetzung der vorliegenden Gesetzentwürfe deutlich abgeschwächt worden. Aus technischer Sicht muss es auch zu Alternativen zur Beschaffung eines Kartenlesers für die Bürger kommen, damit die Akzeptanz steigt. Denkbar wäre ein Online-Zertifikat, ähnlich wie bei der Abgabe der Steuererklärung über ELSTER. Zusätzlich müssen aber, nach dem vereinfachten Zugang für den Bürger, auch die dahinterliegenden unterschiedlichen Fachverfahren der Behörden angepasst werden. Werden die Schnittstellen nicht medienbruchfrei erstellt und werden die Fachverfahren nicht trotz Föderalismus einer gewissen einheitlichen Struktur unterworfen, drohen sonst, trotz der gut gemeinten Ansätze, weitere Probleme in der Bearbeitung, die sich auf die Akzeptanz durch die Bürger aber auch auf die Motivation der Verwaltungsmitarbeiter auswirken können. An diesen Herausforderungen müssen Bund und Länder nunmehr dringend arbeiten.
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