IfKom: Ausbaugesetz für digitale Hochgeschwindigkeitsnetze kann den Breitbandausbau beschleunigen
Gesetzentwurf soll Verlegung von Leerrohren und Glasfasern voranbringen.
Der von der Bundesregierung in der letzten Woche beschlossene Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) war Thema eines Treffens der IfKom mit dem Bundestagsabgeordneten Steffen Kanitz.
Nach Auffassung des Verbandes der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) könnte dieser Gesetzesentwurf den Breitbandausbau beschleunigen. Das Gesetz trägt nach Bewertung der IfKom sicherlich zu einer höheren Verfügbarkeit von Infrastrukturkomponenten, wie Leerrohren oder Glasfasern, in kürzerer Zeit bei. Ob sich die von der Bundesregierung veranschlagten Kostensenkungen von bis zu 20 Milliarden Euro in den nächsten drei Jahren jedoch tatsächlich erzielen lassen, bezweifelt der Verband.
Den größten Kostenfaktor beim Netzausbau bildet der Tiefbau. Wenn Autobahnen, Straßen, Geh- und Fahrradwege neu gebaut oder saniert werden, lassen sich jedoch Kosten sparen, wenn im Zuge dieser Baumaßnahmen beispielsweise Leerrohre für Glasfasernetze verlegt werden. Daher sieht der Gesetzentwurf vor, Netzbetreibern Ansprüche auf die Mitverlegung von passiven Netzinfrastrukturen und Glasfaserkabeln bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten und bei der Erschließung von Neubaugebieten einzuräumen. Außerdem erhalten Netzbetreiber Ansprüche auf die Nutzung existierender passiver Netzinfrastrukturen sowie auf Informationen über die tatsächliche Versorgungslage. Zur Kostensenkung sollen auch die bedarfsgerechte Mitverlegung von Glasfaserkabeln und Anpassungen bei den Wegerechtsregelungen im Telekommunikationsgesetz beitragen, beispielsweise durch die Möglichkeit der Verlegung in geringerer Verlegetiefe.
Die IfKom begrüßen die Konzentration auf Glasfasernetze als wichtige leistungsfähige und zukunftssichere Infrastruktur. Allerdings bestehen nach der ersten Diskussion noch Unklarheiten, insbesondere hinsichtlich der Kosten für die Mitverlegung von Infrastrukturkomponenten. Aus der Sicht des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, solle derjenige die Glasfaserleitungen verlegen, der die klassische Infrastruktur an der Stelle, beispielsweise eine Straße, baue. Aus Sicht der Opposition sei jedoch noch nicht eindeutig geregelt, wer letztlich für die Kosten aufkommen solle, die Kommune, die die Straße aufreißt, der Bund oder die Telekommunikationsunternehmen.
Die Ingenieure für Kommunikation halten das Ziel des Gesetzes für wichtig. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens, voraussichtlich im August 2016, lässt jedoch Zweifel aufkommen, ob dieses Gesetz angesichts langfristiger Planungs- und Bauphasen noch einen wesentlichen Beitrag für die flächendeckende Verfügbarkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde bis zum Jahr 2018 leisten kann. Dieser Gesetzentwurf hätte auch schon mindestens ein Jahr früher vorgelegt werden können, denn die zu Grunde liegende EU-Kostensenkungsrichtlinie stammt bereits aus dem Mai des Jahres 2014.
Steffen Kanitz merkte an: Um Deutschlands Anspruch als Führungsnation im Bereich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur hin zur Industrie 4.0 zu erhalten, muss kurzfristig ein Umdenken stattfinden. Der Ausbau von Breitband muss als Infrastrukturmaßnahme den gleichen Stellenwert haben, wie einst der Straßenausbau in den 50iger Jahren. Ohne Investitionen in einen gesicherten Zugang zu Breitband wird es eine Industrie 4.0 in Deutschland nicht geben. Steuerliche Anreize für den Ausbau könnten hier Projekte unterstützen, die sonst vielleicht nicht zustande kommen würden.
Die Unterstützung von Mittelständischen Unternehmen bei der Sicherung von Daten und Know-how, z. B. durch die Industrie- und Handelskammern, könnten mögliche Maßnahmen sein, um das geistige Eigentum in Deutschland zu sichern.
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