Golden BU Lösungen jetzt auch bei Arbeitsunfähigkeit

Die Existenzabsicherung steht bei der LV 1871 Unternehmensgruppe im Fokus: Jetzt hat die LV 1871 auch eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit in ihrer Golden BU Lösungen integriert.

„Mit der neuen Option können Geschäftspartner in der Beratung auf alle Facetten der Existenzabsicherung eingehen“, sagt LV 1871 Vertriebsvorstand Rolf Schünemann. Wer sechs Monate ohne Unterbrechung krankgeschrieben ist, erhält eine Rente in Höhe der abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente. Die Rentenzahlung erfolgt rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit und bei Bedarf bis zu 18 Monate lang. Die Ratingagentur LevelNine hat die Golden BU Lösungen als „exzellent“ bewertet – unter anderem wegen der Arbeitsunfähigkeitsoption. Die LV 1871 ist derzeit die erste und einzige Gesellschaft in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

Arbeitsunfähig? Beiträge entfallen

Während der Leistungsdauer läuft der Golden BU Vertrag unverändert weiter; die Versicherungsbeiträge entfallen. Sollte eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden, erhält der Versicherte eine entsprechende Rente. Nach überstandener Krankheit, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung einfach wieder aufleben. Auf diese Weise schützen die Golden BU Lösungen vor finanziellen Engpässen. Denn: Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber nur sechs Wochen lang den Lohn des Arbeitnehmers weiter. Im Anschluss greift das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Das fällt allerdings geringer aus als der monatliche Lohn.

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