Frank Peinelt Expertentipp: Neue EU-Richtlinie, schützen Sie rechtzeitig Ihre Wohnimmobilie.

Was als Verbraucherschutz gedacht, kann sich gerade in der Tiefzinsphase bei Wohnimmobilien-Krediten jedoch als Fallstrick erweisen und Ihren Traum einer eigenen Wohnimmobilie zerstören.

Weitestgehend von der Öffentlichkeit unkommentiert trat am 21.März 2016 eine neue EU-Richtlinie für Wohnimmobilien-Kredite für Banken und Finanzinstitute in Kraft. Durch diese Richtlinie soll gewährleistet werden, dass speziell für Wohnimmobilienkredite, die mit Verbrauchern geschlossen werden, ein hohes Maß an Verbraucherschutz gilt und die Beratungsqualität erhöht wird. Schützen Sie Ihr Einfamilienhaus, Ihre Eigentumswohnung oder das Renovierungsvorhaben Ihres Altersruhesitzes.

Frank Peinelt meint: Verbraucher, das sind wir alle die als Privatperson einen Kredit aufnehmen wollen oder aufgenommen haben. Was ist passiert: Die Banken dürfen ab dem 21. März 2016 nur noch Kredite an diejenigen Verbraucher ausgeben, die über die gesamte Laufzeit – bis der letzte Euro an die Bank zurück gezahlt ist – sicherstellen können, dass der Kredit also auch im hohen Alter z.B. bei Rentenbezug zurückbezahlt werden kann. Das ist zwar gut gemeint, birgt jedoch schwerwiegende Gefahren für alle, die bereits einen Kredit für ihr Einfamilienhaus, eine Renovierung, Umbau etc. aufgenommen haben. Existenzgefährdend wird es, sagt: Frank Peinelt, vor allen für diejenigen Verbraucher, die erst in letzter Zeit, bei der aktuellen Niedrigzinsphase ihren Hausbaukredit aufgenommen haben. Diese enden nach der Zinsbindung in der Regel mit einer hohen Restschuld. Wird diese weiter über einen Kredit finanziert, erschwert nicht nur eventuell bis dahin höhere Zinsen die Rückzahlung, sondern es greift auch die neue EU-Richtlinie für Wohnimmobilien-Kredite. Dann wäre Ihr persönlicher Immobilien-Crash vorprogrammiert. Der Traum von den eigenen vier Wänden ist dann geplatzt

Expertentipp: Frank Peinelt – Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. Bitte sprechen Sie bereits jetzt mit ihrer Bank über die Bedingungen der Kreditverlängerung nach der Zinsfestschreibung. Ihre Bank kann bereits heute prüfen, ob sie die Prolongation (Kreditverlängerung) an Sie vergeben darf. Sollte das nicht der Fall sein, haben Sie ausreichend Zeit zu reagieren. Entweder Sie leisten Sondertilgungen, verringern dadurch ihre Restschuld und die Verlängerung des Kredites wird genehmigt, weil die fälligen Raten durch Ihr Einkommen/Rente zum Zeitpunkt der Verlängerung gedeckt sind. Oder Sie müssen sich um einen zusätzlichen Kreditnehmer bemühen, damit dieser mit seinem Einkommen die Bedienbarkeit des Kredites rechtfertigt. Wer den Auslauf der Zinsbindung auf sich zukommen lässt und erst dann mit seiner Bank oder einer anderen Bank über die Kreditverlängerung spricht, hat wertvolle Zeit verloren und riskiert im schlimmsten Fall eine Ablehnung der Kreditverlängerung.
Also rechtzeitig handeln und Ihre Wohnimmobilie schützen.

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Autor: Frank Peinelt

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Frank Peinelt ist seit 23 Jahren in der Finanz- und Immobilienbranche tätig. Frank Peinelt verfügt über hervorragende Kontakte und geschäftliche Beziehungen in der Finanzbranche, zu Projektentwicklern, Immobilien- und Wirtschaftsunternehmen. Nach seiner Tätigkeit bei der Deutschen Bank und der Commerzbank AG arbeitete er als Institutsleiter und Vorstand einer Vermögensverwaltungsgesellschaft dabei unterstand Frank Peinelt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

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