Frank Mingers erklärt: Wie Rentner ihre Krankenkassen-Beiträge senken

Krankenkassen-Beiträge im Alter senken?

Gerade im Alter machen die Beiträge für die Krankenkasse einen Großteil der Abzüge von der Rente aus. Mit einer geeigneten Strategie ist allerdings…

Bildeine Senkung der Beiträge um teils mehr als 700 Euro möglich.

Abhängig sind die Beitragshöhen jeweils von individuellen Einkünften und dem Alter.

Am Beispiel von zwei Fällen von Versicherten ist beispielsweise zu erklären, welche Voraussetzungen und Bedingungen für die Krankenversicherung der Rentner gilt. Wichtig ist es für einen Krankenversicherten etwa in der Krankenversicherung der Rentner eingestuft zu sein. Dies ist dann möglich, wenn es keine Einkünfte mehr aus sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten oder aus einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit gibt.

Eine gesetzliche Rente muss bezogen werden. Wichtig ist außerdem eine ausreichend lange Vorversicherungszeit in der GKV. Ist dies der Fall, dann bleiben Einnahmen aus Miet- und Kapitalerträge für den Versicherten beitragsfrei. Andernfalls zahlen Versicherte aus ihren Einnahmen aus Kapitalerträgen und Mieten einen Kassenbeitrag. Dann wird ein Krankenversicherter als ein freiwilliges Mitglied eingestuft. Die Regelung, dass Rentner in der Krankenversicherung der Rentner aus Miet- und Kapitalerträge keine Beiträge entrichten ist nicht mehr neu.

Über freiwillige Beiträge könnten sich Personen, die keine Rente erhalten, einen entsprechenden Anspruch sichern. Ansprechpartner hierfür ist die Rentenversicherung. Diese stuft eine Person, die keine hauptberuflichen Einkünfte oder Einkünfte aus einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit mehr hat, dann als in der Krankenversicherung der Rentner ein. Wichtig ist also, dass die Krankenkasse darüber informiert ist, dass es keine Einkünfte mehr gibt und dass eine Rente bezogen werden kann. Weiterhin ist das Erreichen der Regelaltersgrenze für die Rente entscheidend. Freiwillige Beiträge müssten dann nur über eine Dauer von fünf Jahren abgeführt werden.

Sollte ein Rentenbezug aus einer berufsständischen Rente bezogen werden, dann ist dies nicht gleichwertig mit einer gesetzlichen Rente. Hier gilt, dass freiwillige Rentenbeiträge für einen Erhalt einer Rente entrichtet werden könnten. So würden die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt werden. Eine Beitragspflicht bestünde dann für eine gesetzliche Rente und für die berufsständische Rente. Miet- und Kapitalerträge wären aber beitragsfrei.

Die Einzahlung in die gesetzliche Rente ist unabhängig vom Alter. Hierbei geht es allein um freiwillige Rentenbeiträge. Es mag einige Zeit dauern, aber dann mit Anspruch auf eine Rente sinken auch die Krankenkassenbeiträge. Der Zutritt zu der Krankenversicherung der Rentner ist allein mit Bezug einer gesetzlichen Rente möglich. Wichtig ist weiterhin, dass die Aufgabe der hauptberuflichen Tätigkeit oder hauptberuflichen Selbstständigkeit stattgefunden hat. Danach kann eine Einstufung in die Krankenversicherung der Rentner erfolgen.

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