England- Insolvenz von deutschem Medienstar – Experte Dr. Wagner über die wahren Hintergründe und Fakten
Weshalb eine Insolvenz in England für den Star ideal sein kann
Was man sich in der England-Insolvenz noch leisten kann und was mit dem Vermögen geschieht
Insolvenz in England an Modellfall eines Promis – Experte Dr. Wagner über juristische Hintergründe
o Was sich ein prominenter Medienstar noch leisten kann und was mit seinem Vermögen geschieht
o Weshalb die Insolvenz in England für den ehemaligen Star ideal sein kann
Ein prominenter Medienstar ist nach Angaben des Insolvenzgerichtes in London und diverser Medienberichte der deutschen Qualitätspresse wie Spiegel, Welt, Süddeutsche, Stern und anderen Qualitätsmedien infolge Zahlungsunfähigkeit vom High Court in London für Bankrott erklärt worden. Der Star wurde durch das englische Insolvenzgericht aufgrund eines Antrags der Londoner Privatbank Arbuthnot Latham & Co nach englischen Recht für „bancrupt“ verurteilt. Dies mangels Nicht-Begleichen einer Schuldsumme in Höhe von rund 4 Mio. EUR.
Über 40 Mio. EUR Schulden bisher bekannt
Zusätzlich berichtet die „Presse“ (Fußnoten), dass sein früherer Geschäftspartner, Dr. Cleven, Forderungen über 36,5 Mio. beim Insolvenzgericht nachgeschoben habe. Diese hohe Summe stammt aus diversen Teildarlehen die der Star sich ausgeliehen habe.
An der Forderung und dem Titel insgesamt besteht nach Feststellung des Züricher Gerichtes jedoch kein Zweifel. Offen ist nur die Frage, welches Vermögen der Medienstar gegebenenfalls dennoch besitzt und ob dies zur Tilgung der hier immerhin schon über 40 Mio. hohen Schulden ausreichen würde. Die von ihm in diversen Zeitungsinterviews angeführte Finka auf Mallorca dürfte nach Ansicht des englischen Gerichtes dafür wohl kaum ausreichen. Auch nach Recherchen des Stern ist diese vielfach beliehen von diversen Gläubigern.
Insolvenzexperte Dr.Wagner klärt über die juristischen Hintergründe auf
Über die juristischen Folgen dieser Insolvenz wurde auch in den Qualitätsmedien zum Teil falsch oder unvollständig berichtet. Dr. Wagner www.kanzlei-drwagner.com, der sich auf die Insolvenz in England www.england-insolvenz.com und die Insolvenz in Irland (www.privatinsolvenz-england.eu), sowie auf weitere europäische Insolvenzverfahren spezialisiert hat, erläutert nachstehend die juristischen Hintergründe einer England-Insolvenz.
Durch die Bankrott-Erklärung des englischen Gerichtes geht das gesamte Vermögen des Schuldners sofort auf das Gericht über und er hat darüber keinerlei Verfügungsgewalt mehr. Dies betrifft alle Konten, inklusive Kreditkarten, Autos, Immobilien etc. Weiterhin darf er in der mindestens zwölfmonatigen Bankrottperiode, in der er sich nunmehr befindet, nur einen pfändungsfreien Betrag von etwa 1.400,00 EUR ausgeben zuzüglich gegebenenfalls Versorgungsverpflichtungen/Unterhaltsverpflichtungen, die je Kind etwa analog der deutschen „Düsseldorfer Tabelle „ca. 300 EUR betragen könnten.
Sparsamster Lebensstil für 12 Monate bis zur Restschuldbefreiung nötig
Von diesem – nicht nur für seine Verhältnisse – spärlichen Einkommen, das als „angemessener Unterhalt“ anzusehen wäre, muss der Star nunmehr bis zur Restschuldbefreiung in 12 Monaten leben. In der Presse wird jedoch berichtet er bewohne ein Haus, für das er eine horrende Miete pro Monat bezahle. Die Bildzeitung berichtete er habe auch Sommerpartys für seine Kinder in fünfstelliger Höhe veranstaltet.
Solche Ausgaben wären jedoch niemals mit einem angemessenen Lebensstil eines Bankrotteurs nach englischem Recht im Sinne der UK-Insolvenzordnung zulässig.
Rechtmäßige Übertragung von Vermögen an Dritte erfolgt?
Unternehmer mit hohen Vermögen übertragen ganz legal in der Regel Teile davon an Dritte, meistens die Ehefrau.
Denkbar wäre es daher auch in diesem Fall, dass der Lebensstil des Schuldners von dritten Personen, die nicht von dem Verfahren betroffen sind, finanziert würde. Klassischer Weise also von der Frau des Medienstars oder von reichen Freunden, die sich immer gern mit einem so Prominenten in der Öffentlichkeit sehen lassen.
Sofern ein Schuldner deren Häuser unentgeltlich nutzen kann oder auch in deren Eigentum befindliche Autos fahren würde etc. wäre dies möglich. Aber Einkommen, das er von Dritten beziehen würde, wäre seinem Einkommen zuzurechnen. Ein dann die Pfändungsfreigrenze übersteigender Betrag wäre aber an seine Gläubiger auszuschütten.
Die Presse berichtet entsprechend auch, dass der Star nicht mehr in einem extrem teuren Mietshaus wohnt, sondern derzeit bei Freunden untergekommen sei, die ihm eine Unterkunft kostenfrei zur Verfügung stellen.
Insolvenz in England ist für die meisten Schuldner „paradiesisch“- und völlig legal herstellbar
Für viele Schuldner in Deutschland muss eine derartige Insolvenz in England mit den dort herrschenden liberalsten und schuldnerfreundlichsten Gesetzen aber kein Wunschtraum bleiben, sondern ist leicht herzustellen.
Denn eine englische Insolvenz lässt sich-von Profis begleitet- ganz legal herbeiführen, um den viel härteren deutschen oder österreichischen Insolvenzgesetzen mit gefährlichen Fallen und unangemessen langer Laufzeit bis zu sieben Jahren in einer sogenannten „Wohlverhaltensperiode“ zu entgehen. Berater wie Dr.Wagner (www.kanzlei-drwagner.com) und sein Team haben sich seit Jahren erfolgreich als führende Kanzlei auf diese Insolvenzbegleitung spezialisiert.
Weshalb die Insolvenz in England auch für den Medienstar ideal sein kann
Besagter Medienstar ist nach seinen Angaben aber nicht aus eigenem Wollen in diese Situation geraten. Er könnte -wie andere Schuldner- davon aber enorm profitieren.
Denn nach englischem Recht ist die Bankrottperiode auf 12 Monate begrenzt und sofern er sich an die Insolvenzauflagen halten würde, wäre der Medienstar somit schon nach 12 Monaten schuldenfrei.
Parallel dazu würde innerhalb von drei Jahren sein gesamtes Vermögen vermarktet und an die Gläubiger ausbezahlt. Dann hätte er gemäß diesem Verfahren allerdings kein Vermögen mehr und wäre nach Ablauf der 12 Monate seit Bankrottverurteilung auf neue Einnahmen oder die Zuwendungen Dritter angewiesen.
Mögliche Vermögensübertragungen könnten verhängnisvoll werden
Es ist zunächst eine theoretische Überlegung, ob der Star legal Vermögen an Dritte übertragen haben könnte und ihm dieses nach Abschluss der 12-monatigen englischen Insolvenz indirekt zur Verfügung stünde. Wenn er juristisch gut beraten gewesen wäre, könnte dieser Zustand bestehen, wenngleich er sich dann auch eben auf diese Dritten Personen verlassen müsste.
Am Beispiel der Spekulationen der Presse wie Bunte und Gala über angebliche Trennungsabsichten seiner Frau, kann man aber erahnen, wie gefährlich eine solche Übertragung sein könnte.
Insgesamt könnte diese unfreiwillige Insolvenz aber ein Glücksfall für den Medienstar sein, um einen Neustart schuldenfrei beginnen zu können. Wir werden in den nächsten Monaten sicher genaueres hierüber erfahren aufgrund der intensiven Recherchen der zitierten Qualitätsmedien, die hierzu seit einigen Wochen auf vollen Touren läuft.
Privatinsolvenz in England oder Irland hat immense Vorteile
Eine Privatinsolvenz im Ausland und speziell in Irland oder England ist ein nach EU-Insolvenzrecht völlig legales Verfahren, in das sich jeder deutsche oder österreichische Schuldner aktiv einbringen kann, sofern er seinen Lebensmittelpunkt im Detail nachweisbar in das jeweilige Ausland verlegt.
Zur Schaffung dieser Voraussetzungen und der Begleitung dieser Privatinsolvenz gibt es erfahrene Beratungskanzleien, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben, wie eben www.kanzlei-dr-wagner.com oder die Angebote www.england-insolvenz.com und www.privatinsolvenz-england.eu.
Alle Interessierten finden hier seriöse Informationen und können sich auch kostenlos im Vorfeld beraten lassen, ob ein englisches oder irisches Insolvenzverfahren auf ihre Verhältnisse anwendbar und sinnvoll ist. Denn eine Insolvenz im Ausland bietet immense Vorteile im Vergleich zur deutschen oder österreichischen Insolvenz. Es müssen jedoch gewisse Voraussetzungen vorliegen, die zu schaffen und minutiös einzuhalten sind, um ein gerichtsfestes und rechtssicheres Verfahren zu garantieren.
Jedem Schuldner der sich dafür interessiert, ist das Studium der oben angeführten Plattformen und die unverbindliche Kontaktaufnahme für das dort angebotene kostenfreie Beratungsangebot unbedingt zu empfehlen.
(Fußnote/Quellenangaben: Wir haben die Fakten zu Erörterung dieser Beispiels-Insolvenz nicht selbst recherchiert, sondern beziehen uns ausschließlich auf die vom London High Court und dem Züricher Gericht sowie von deutschen Premium-Medien(„Presse“) veröffentlichten Informationen und Recherchen (Quellenangaben s. unten) Es geht hier zudem ausschließlich um eine rechtliche Betrachtung der Folgen einer Privatinsolvenz in England an einem typischen Modellfall.)
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Stern Magazin,8.7.2017 S.53 ff; Der Spiegel, Panorama online, 19.7.2017 19 00Uhr; Süddeutsche Zeitung.de 6.Juli 2017, 17:12 Schuld und Bühne; Süddeutsche Zeitung.de 29.Juni,2017 17:27, Süddeutsche Zeitung 21.6.2017 21.13 Uhr, Süddeutsche Zeitung 4.7.2017, 17:10 Unternehmer fordert Millionen, FAZ 26.6.2017, Das ist eine sehr ernste Sache.)
Über:
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Herr P. Dr.Wagner-Jones
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Großbritannien
fon ..: 08008070100960
web ..: http://www.england-insolvenz.com
email : office@england-insolvenz.com
England-Insolvenz.com und Kanzlei-DrWagner.com sind die führenden Anbieter von Privatinsolvenzen in England,Irland und Spanien sowie weitere Privatinsolvenzverfahren in der Europäischen Union.
Interessierte Mandanten erhalten eine kostenfreie Intensivberatung und werden dann vor Ort von qualifizierten Beratern durch das Verfahren begleitet.Schwerpunkt sind bislang noch die Insolvenzen in England Großraum London) und Irland (Großraum Dublin).Die Erfolgsquote des Unternehmens ist äußerst hoch, da es über qualifizierte Prozesse verfügt und die europäischen Insolvenzbestimmungen professionell anwendet für seine Mandanten.Telefonisch erreichen Sie das Unternehmen unter der ksotenfreien Tel.Nummer 0800 8070 1009 60 oder per Mail an office@england-insolvenz.
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