Eine Erleichterung für Unternehmen: „zeitnahe Betriebsprüfungen“

Betriebe bekommen künftig häufiger Besuch vom Finanzamt. Geprüft wird nur der letzte Veranlagungszeitraum, also nur der, zu dem dem Finanzamt vollständige Unterlagen vorliegen.

Nach der Prüfung des Veranlagungszeitraumes wird ein Prüfungsbericht bzw. die Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erstellt. Die verbindliche Regelung zur „zeitnahen Betriebsprüfung“, an die sich alle Finanzämter halten müssen, soll vor allem die Planungs- und Rechtssicherheit der Unternehmen erhöhen. Steuerberater Günther Zielinski aus Hamburg informiert über die Anwendung der „zeitnahen Betriebsprüfung“. Die Betriebsprüfung selbst läuft ab wie bisher auch. Sie ist lediglich wesentlich kürzer, weil nur ein Jahr geprüft wird.

„Zeitnahe Betriebsprüfung“ nach Abgabe der Steuererklärung

Die neue Prüfung kann sofort nach Abgabe der betrieblichen Steuererklärung durchgeführt werden. Dadurch wird der Abstand zur nächsten Betriebsprüfung deutlich geringer. Die neuen Prüfungsrichtlinien beinhalten mehr Schwerpunkte und erlauben ein abgekürztes Prüfungsverfahren. Die Finanzverwaltungen können bereits beim Start der Prüfung auf die Finanzdaten zugreifen. Wichtig ist es, dass Unternehmer einen festen Ansprechpartner für Rückfragen und Erläuterungen benennen können. Die Präsenz eines Steuerberaters ist in vielen Fällen sinnvoll: Der Steuerberater ist schnell verfügbar, übernimmt die Verhandlungen im Betrieb und kümmert sich optional um die Einlegung von Rechtsmitteln.
Wer dem Betriebsprüfer die Arbeit erleichtert und alle erforderlichen Unterlagen vorlegt, sammelt Pluspunkte. Während der Prüfung werden teilweise komplizierte Fragen gestellt, die für Unternehmer schwer zu beantworten sind. In diesem Fall ist eine Rücksprache mit dem Steuerberater möglich. Auch die Schlussbesprechung ist von großer Bedeutung. Denn: Gelegentlich findet der Steuerberater Ungereimtheiten, die eventuelle Nachforderungen der Finanzverwaltungen reduzieren.

Für weitere Informationen und offene Fragen steht Steuerberater Günter Zielinski in seiner Kanzlei in Hamburg zur Verfügung.

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Steuerberater Günter Zielinski
Herr Günter Zielinski
Rolfinckstraße 37
22391 Hamburg
Deutschland

fon ..: 040 5364010
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email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag

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