„Eine enge Kooperation zwischen Emittent und Verwahrstelle ist unverzichtbar“

Interview mit Christina Niebuhr, Geschäftsführerin der BLS

BildHamburg, 26. August. Ende Juli 2013 trat das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft. Seitdem befindet sich der Markt für offene und geschlossene Fonds in Bewegung. Bei der Auflegung neuer Produkte agieren Anbieter noch immer zurückhaltend – ein Ausdruck nach wie vor herrschender Unsicherheit. Im folgenden Interview erläutert Frau Christina Niebuhr, Geschäftsführerin der Hamburger BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft u.a. worin die größten Umstellungsschwierigkeiten für Emissionshäuser hinsichtlich der Regulierungsanforderungen bestehen, wie sich Dienstleister wie BLS auf Marktveränderungen vorbereiten und worin die größten Hemmnisse für das Geschäftsmodell der alternativen Verwahrstelle liegen.

Redaktion: Frau Niebuhr, auf die neuen Marktanforderungen müssen Produktanbieter genauso reagieren wie Dienstleister. Wie bereitet sich die BLS auf derartige Veränderungen vor?

Niebuhr: Wir beobachten natürlich den Markt und dessen Veränderungen, um für uns neue Geschäftsfelder zu erschließen. In diesem Zuge verfolgen wir die anstehenden Gesetzesvorhaben und deren zeitliche Umsetzung. Außerdem werden wir über die berufsrechtlichen Medien informiert. Darüber hinaus gibt es regelmäßig Schulungen oder Weiterbildungen in Form von „Workshops“ bei privaten Anbietern, Vereinigungen und den berufsrechtlichen Gremien. Ansonsten stehen natürlich die Gesetzesentwürfe sowie deren Begründungen zur Verfügung.

Redaktion: Worin bestehen im Hinblick auf die Regulierungsanforderungen des KAGB aus Ihrer Sicht die größten Umstellungsschwierigkeiten für Emissionshäuser?

Niebuhr: Emissionshäuser müssen ihre Abläufe und Abstimmungsprozesse zum Teil neu definieren, um den Regulierungsanforderungen gerecht zu werden. Eine Hürde ist dabei sicherlich die Registrierung oder Lizensierung der KVG bei der BaFin, die durchaus mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Darüber hinaus müssen die beschriebenen Prozesse in das praktische Arbeiten übertragen werden. Dies trifft auch auf die Einbindung einer Verwahrstelle in die tägliche Arbeit der KVG zu. Um doppelten Arbeitsaufwand zu vermeiden, ist eine enge Kooperation zwischen Emittent und Verwahrstelle unverzichtbar. Die Intensität der Zusammenarbeit ist dabei im Wesentlichen abhängig vom jeweiligen Produkt. So sind beispielsweise bei Publikums-AIFs durch den Gesetzgeber weitreichendere Prüfpflichten definiert worden als bei Spezial-AIFs.

Redaktion: Wie ist der aktuelle Status Quo zum Thema alternative Verwahrstelle bei der BLS?

Niebuhr: Wir haben derzeit drei Verwahrstellenverträge abgeschlossen, wobei sich noch ein Vertrag im Genehmigungsprozess bei der Bafin befindet. Für fünf weitere Projekte von vier verschiedenen Emissionshäusern liegen uns Anfragen vor, die wir bearbeiten und sukzessive bei der BaFin einreichen werden.

Redaktion: Gibt es bei Emissionshäusern gegenüber dem Thema alternative Verwahrstelle noch Vorbehalte?

Niebuhr: Im Grunde gibt es den alternativen Verwahrstellen gegenüber keine Vorbehalte. Für die Emissionshäuser handelt es sich dabei letztlich auch um eine Grundsatzentscheidung, ob man zukünftig mit einer Depotbank oder mit einer alternativen Verwahrstelle als Treuhänder zusammenarbeiten will. Dabei spielt sicherlich auch die Größe des Emissionshauses eine Rolle.

Redaktion: Was sind Ihrer Ansicht nach die größten Hemmnisse für das Geschäftsmodell der alternativen Verwahrstelle?

Niebuhr: Ganz klar die relativ wenigen Produkte, die es derzeit am Markt gibt.

Redaktion: Wie ist der aktuelle Stand in punkto Versicherungspolice? Lange Zeit sorgte Unklarheit über die konkrete Ausgestaltung für Verunsicherung sowohl bei Emittenten als auch Anbietern wie der BLS.

Niebuhr: Das Thema Versicherungspolice ist noch immer aktuell. Inzwischen haben sich einige Anbieter herauskristallisiert, die die Versicherung der alternativen Verwahrstelle anbieten. Dabei wird auf eine Verstoßdeckung oder eine Claims-Made-Deckung abgestellt. Beide Versicherungslösungen werden derzeit von der BaFin akzeptiert. Insgesamt lässt sich jedoch sagen, dass die Anzahl der anbietenden Versicherungen insgesamt sehr überschaubar ist.

Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bls-hamburg.de und www.faktwert.de

Über BLS
Seit 1998 bietet die BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zeitgemäße Lösungen – von der Wirtschaftsprüfung über Steuerberatung bis hin zur Finanz- und Lohnbuchhaltung. Darüber hinaus überwacht die Hamburger Kanzlei seit vielen Jahren die ordnungsgemäße und zweckgebundene Verwendung von Anlegergeldern in den Anlageklassen Immobilien, Schiffsbeteiligungen, Private Equity und Erneuerbare Energien.

Die gewachsene Expertise in diesem Bereich setzt die BLS künftig auch in der Tätigkeit als alternative Verwahrstelle um.

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