DSGVO Vorlagen aus dem Internet – Wie geeignet sind sie?
Lt. einem Bericht kündigt der baden-württembergische Datenschutz Beauftragter im Hinblick auf die DSGVO an: „2019 wird das Jahr der Kontrolle“. Ist Ihr Unternehmen sicher vor Bußgeldern?
Rheinstetten, 18.06.2019 – DSGVO Vorlagen aus dem Internet
Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Doch in vielen Unternehmen ist der Datenschutz noch lange nicht auf dem neuesten Stand. Noch schlimmer, in vielen kleinen Unternehmen gibt es keinen Datenschutzbeauftragten, und der Inhaber selbst ist mit scheinbar wichtigeren oder zumindest dringenderen Angelegenheiten beschäftigt. Die Folge: Es drohen hohe Bußgelder. Davor schützen sollen Vorlagen aus dem Internet, die jedoch meist völlig ungeeignet sind.
Vor einem Jahr ist die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO in Kraft getreten. Während die Datenverarbeitung in immer mehr Unternehmen an die neuen Richtlinien angepasst ist, zeigen Umfragen, dass viele Unternehmen noch kein umfassendes Wissen zu den geltenden Richtlinien haben. Es ist zu erwarten, dass selbst bis zum Ende des Jahres 2019 rund 20 % aller Unternehmen die Verordnung nicht oder nur zum Teil umgesetzt haben werden.
Wie gut sind Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung der DSGVO?
Auch wenn die Zahl der Unternehmen ohne jegliche Kenntnisse zur DSGVO innerhalb des letzten Jahres von 39 % auf 4 % gesunken ist, lässt diese Zahl zu wünschen übrig. Immerhin erfüllen aktuell rund 65 % der Unternehmen die Richtlinien vollständig oder zumindest größtenteils, was im Umkehrschluss jedoch heißt, mehr als ein Drittel sind unzureichend oder gar nicht vor den Folgen geschützt.
Die Einhaltung ist jedoch wichtig, denn bei Verstößen drohen Abmahnungen und hohe Bußgelder. Eine große Abmahnwelle entgegen aller Befürchtungen ist ausgeblieben. Trotzdem sieht der Bußgeldkatalog bei massiven Verstößen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens im Vorjahr vor.
Bei kleineren Verstößen kann die Strafe immerhin noch halb so hoch ausfallen. Da der Unternehmensbegriff sehr weit gefasst ist, können Strafen auch gegen Einzelpersonen verhängt werden, was ein Datenschutzbeauftragter beachten sollte. DSGVO Vorlagen für Unternehmen sollen hiervor schützen. Sie wurden zwar oft von Experten angefertigt, aber eben nicht individuell auf das jeweilige Unternehmen angepasst. Wie steht es mit der Haftung? Wer muss im Falle einer Abmahnung oder eines Bußgeldes bezahlen?
Hier zeigt sich ein weiterer Nachteil der DSGVO Vorlagen: Natürlich schließen die Anbieter jegliche Haftung aus. Es wäre auch völlig unmöglich, mit einer nicht individuell erstellten Datenschutz Erklärung eine Haftung zu übernehmen. Was bedeutet das? Für solche DSGVO Vorlagen haftet letztlich wieder das Unternehmen oder der eingesetzte Datenschutzbeauftragte. Hier lohnt sich die Überlegung, ob man wirklich Geld spart, wenn man auf eine vernünftige Beratung verzichtet, nur um später mindestens vierstellige Summen für Rechtsanwälte oder Bußgelder auszugeben. Was ist die Lösung?
Die haftungssichere Lösung: Ein externer Datenschutzbeauftragter
Abhilfe schafft die Unterstützung durch Experten, wie etwa Ralf Wolf von der RWBeratung. Herr Wolf ist als externer Datenschutzbeauftragter tätig, sprich, Unternehmen, die nicht die Ressourcen für einen eigenen, ausgebildeten Datenschutzbeauftragten haben, können dies sehr einfach und sehr elegant lösen, indem sie einen Experten wie Herrn Wolf engagieren. Das spart dem Unternehmen jede Menge personeller Kapazität, die ohnehin knapp ist, und schafft zudem Rechtssicherheit.
Herr Wolf hat die Fachkunde mit Nachweis und entsprechende Fachkenntnisse. Er sieht Mängel als Außenstehender besser, er hat fachkundig ausgearbeitete DSGVO Vorlagen und er haftet bis zu einer vertraglich vereinbarten Summe für Verstöße. So bekommt der Begriff Rechtssicherheit eine ganz neue Bedeutung. Seine Dienstleistungen umfassen u.a. eine rechtssichere Website in puncto Informationspflicht, Kontaktaufnahme, Social Media Auftritt, sowie auf Wunsch die Unterweisung von Mitarbeitern und Unterstützung beim Erstellen eines Verarbeitungsverzeichnis.
Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit Herrn Wolf auf, unter https://www.rwberatung.de/
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
RWBeratung GmbH
Herr Ralf Wolf
Otto-Hahn-Str. 1
76287 Rheinstetten
Deutschland
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email : info@rwberatung.de
Herr Wolf, Inhaber der RWBeratung GmbH in Rheinstetten ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Ansprechpartner für kleine und mittlere Unternehmen im Raum Karlsruhe – Ettlingen, die keinen eigenen Datenschutzbeauftragten haben. Als Experte für die DSGVO berät er Unternehmen bei der rechtssicheren Implementierung und Umsetzung der DSGVO in die Abläufe des jeweiligen Unternehmens.
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