BGH-Urteil – Jetzt Bearbeitungsgebühren von Krediten zurückfordern
Wie auch Sie Ihre Kreditgebühren aus Bauspardarlehen, Autokrediten, Privatkrediten oder Baufinanzierungen zurückerstattet bekommen, erfahren Sie von Marco Terracciano, dem Ruhestandsplaner.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE AUF EINEN BLICK
Der BGH hat im Mai und Oktober 2014 entschieden, dass die von vielen Banken verlangte Bearbeitungsgebühr für Privatkredite unzulässig ist.
Dazu zählen insbesondere Raten- und Autokredite sowie Darlehen zur Immobilienfinanzierung.
Der Grund: Die Bearbeitungsgebühr wird unter anderem für die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden erhoben (unter anderem für die Einholung einer Schufa-Auskunft). Das liegt aber allein im Interesse der Bank. Die Kosten dafür können somit nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden.
Sie können sich also die Bearbeitungsgebühren, die meist zwischen 1 und 4 Prozent der Darlehenssumme liegen, von Ihrer Bank zurückholen.
Das gilt für alle Gebühren, die Sie vor weniger als zehn Jahren gezahlt haben. Der Bundesgerichtshof hat die Verjährung eigens in einem aufsehenerregenden Urteil verlängert.
Sie müssen selbst aktiv werden, die Banken machen bislang keine Anstalten, die Gebühren freiwillig zurückzuzahlen.
Marco Terracciano, Spezialist auf dem Gebiet der Kostenstrukturen von Finanzprodukten unterstützt Sie aktiv bei der Rückforderung der Kreditgebühren und berät Sie umfassend und transparent über alle Vor- und Nachteile. Es findet keine Rechtsberatung statt, doch selbst beim Verfassen von Musterschreiben unterstützt Herr Terracciano seine Mandanten vollumfänglich.
„Jeder sollte die Möglichkeit nutzen, um überprüfen zu lassen, ob man eine Gebührenerstattung erwirken kann und wie hoch diese ist. Ich berate meine Mandanten schon seit über einer Dekade transparent im Bereich der Kostenstruktur von Finanzprodukten und stehe meinen Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. In besonders kniffligen Fällen ziehen wir sogar einen unserer Fachanwälte hinzu“, so Marco Terracciano, Geschäftsführer der Best Finance Vermögensmanagement GmbH aus Stuttgart.
Über:
Best Finance GmbH
Herr Dennis Grosz
Am Kochenhof 12
70192 Stuttgart
Deutschland
fon ..: 0711 / 351 686 220
fax ..: 0711 / 351 686 502
web ..: http://www.bf-vm.de
email : dg@bf-vm.de
1. Ihre „individuell notwendige Rendite“
Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen, welche „individuell notwendige
Rendite“ Sie nach Abzug von Kosten, Steuern und Inflation erzielen
müssen, damit Sie bis ins Hohe Alter ausreichend Vermögen haben.
2. Professionelle Ruhestandsplanung
Als erste Gesellschaft für Ruhestandsplanung in Stuttgart sind wir
spezialisiert auf eine einzige Sache, auf Ihre finanzielle Freiheit im
Alter. Das heißt, wir kümmern uns ausschließlich um Ihren
Vermögensaufbau, Ihre Vermögensmehrung und Ihre Vermögenssicherung.
3. Lebensfinanzplan & Ruhestandsbilanz
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen einen umfassenden Lebensfinanzplan
und eine persönliche Ruhestandsbilanz auf Honorarbasis.
Sie werden dadurch neutral und unabhängig von Produktempfehlungen
beraten.
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Spätestens mit dem 67. Lebensjahr müssen Sie mit dem Geld, das
Sie dann haben oder von der gesetzlichen Rentenversicherung
bekommen, leben können. Nicht auskommen müssen, sondern leben
können. Nach unserer objektiven Beratung haben Sie die Gewissheit
ob es reicht oder was Sie heute noch tun müssen um bis ins hohe
Alter finanziell frei zu sein.
5. Sachwert statt Geldwert
Schuldenkrise, Staatsverschuldung, EURO-Debakel oder die Angst
vor Inflation – viele Menschen bangen um ihr Geldvermögen und
flüchten in Sachwerte. Diese schützen langfristig am besten vor einer
schleichenden Geldendwertung sowie vor einer Währungsreform oder
Börsenkrise. Sprechen Sie mit uns!
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie!
Pressekontakt:
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