Autocomplete-Funktion ist mehr als entbehrlich!
Zum aktuellen BGH-Urteil meldet sich auch der Suchmaschinenbetreiber Bailaho aus Baden-Baden mit einem kurzen Kommentar zu Wort.
Die Autocomplete-Funktion findet man in der weltberühmten Kurstadt am Fuße des Schwarzwalds bei der Suche im Internet ohnehin mehr als entbehrlich und gerade seit „web 2.0“, das allgemein als „Mitmach-Internet“ bezeichnet wird, dem eigentlichen Trend im Internet eher sich entfernend. Wer nicht wüsse, was er suchen soll oder muss, müsse auch nicht zum Suchen animiert werden. Ein wenig würde man dem User auch Eigenverantwortung für das Suchen und letztendlich auch für die erhaltenden Ergebnisse abnehmen. Gerade, wo aktive Handlungen der tagtägliche Gebrauch im Umgang mit dem Medium Internet geworden sind, würde man hier die Anwender eher fernsteuern und ihnen eher das anzeigen, was man ihnen anzeigen will, oder was die meisten User zuvor angeschaut haben.
„Der Internet-Anwender soll schon selber wissen, was er sucht, und wie er das zu tun hat. Den Anwender mit Vorschlägen und Empfehlungen von seinem eigenen Suchverhalten wegzulotsen und ihm vorgegebene Ergebnisse anzuzeigen, verfälscht ja letztendlich auch das Suchverhalten der Internet-User, das angewandt werden würde, wenn es Autocomplete, Vorschläge, Empfehlungen und ‚meinten Sie …?‘ nicht gäbe.“ so Alexander Schwandt von der Firmensuchmaschine bailaho.
Nach Meinung des Baden-Badener Suchmaschinenbetreibers würde die Autocomplete-Funktion einzig und allein ohnehin nur dafür sorgen, um die durchschnittliche Anzahl an Suchabfragen pro Besuch zu steigern, da der User neben seiner Suchanfrage unter Verwendung eines Keywords seiner Wahl noch zu weiteren Suchanfragen animiert würde, da diese ihm eben schon in dem nach unten klappenden Suchfeld angeboten würde. Dies sei sicherlich nützlich, um für mehr Werbeeinnahmen zu sorgen, da dadurch ja auch mehr Einblendungen von Werbeanzeigen erzeugt werden würde. Einen echten Nutzen und Mehrwert für den User sehe man mit solch einer Funktion aber nicht.
Die Entscheidung des BGHs ist in Baden-Baden mehr als nachvollziehbar. Es könne nicht sein, dass Namen von Personen oder Unternehmen um Adverben und Adjektive oder sonstige begleiterklärende Begriffe ergänzt werden, nur weil andere User eventuell mit dieser Kombination an verwendeten Keywords bereits gesucht hatten, oder weil diese Begriffe zusammen auf einer Website auftauchen, aber dort eventuell keinerlei Zusammenhang zwischen den verschiedenen Begriffen besteht. Eben gerade wegen „web 2.0“, in dem Internet-Anwender in Blogs, im Microblogging und auf Social-Network-Portalen schreiben könnten, was sie wollten, ist gerade das Suchen nach Begriffskombinationen ohnehin perikulär. Und wenn hier jetzt noch eine Autocomplete-Funktion User auf das Ergebnis leitet, was diese eventuell gar nicht selber eingegeben hätten, dann ist das gleich doppelt unsinnig.
Auch haben bestimmte Suchmaschinen aufgrund ihrer Größe und ihres Marktanteils natürlich auch eine bestimmte Aussagekraft. So ist man sich in Baden-Baden sicher, dass die vorgeschlagenen Suchbegriffe in der Autocomplete-Funktion oftmals den gleichen Aussage-Charakter besitzt wie eine Headline in einer großen Boulevard-Zeitung.
Die Firmensuchmaschine Bailaho wurde im August 2011 lanciert und erfolgreich im Markt etabliert. Bailaho wurde Finalist für Deutschland bei den European Business Awards, Hauptpreisträger und mehrfacher Preisträger beim Mittelstandsprogramm, sowie 2012 und 2013 „Best of“ beim Innovationspreis-IT der Initiative Mittelstand in der Rubrik „Internet Service“ unter der Schirmherrschaft der Beauftragten für Informationstechnik der Bundesregierung, sowie dem niedersächsischem Ministerium für Wirtschaft. Weiter wurde Bailaho beim diesjährigen Industriepreis mit „Best of“ für „IT- und Softwarelösungen für die Industrie“ ausgezeichnet.
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Bailaho Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt
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Im Nußgärtel 9
76534 Baden-Baden
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email : as@bailaho.de
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