Abmahnung

Abmahnung Tauschbörse

BildVeröffentlicht von LEXKONNEX Anwalt Mainz

Die Rechtsanwälte der Kanzlei WALDORF FROMMER versenden aktuell Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an einem geschützten Filmwerk.

Es wird die unerlaubte Zurverfügungstellung des Films „Die Bestimmung – Insurgent“ auf einer Internet-Tauschbörse gerügt. Sobald ein Film auf einer Filesharing- Tauschbörse heruntergeladen wird, wird er gleichzeitig auch anderen User zum Download angeboten. Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Dadurch seien die Rechte der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft verletzt, denn sie sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an besagtem Filmwerk.

Die Abgemahnten werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 215,00 EUR zu bezahlen. Dem Schreiben ist bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Wie sollten Sie sich als Empfänger derartiger Abmahnbriefe verhalten?

Ein Patentrezept gegen Abmahnungen in Filesharing-Fällen gibt es leider nicht. Die Beurteilung und entsprechende Vorgehensweise hängt fast immer vom Einzelfall ab. Gleichwohl gilt folgendes:

1. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht.
Eine verspätete oder gar keine Reaktion stellt keine Lösung dar, sondern führt unter Umständen zu noch höheren Kosten und Sanktionen

2. Voreilige Reaktionen sind ebenfalls nicht empfehlenswert.
Anrufe bei der abmahnenden Kanzlei sowie Unterschreiben von weit gefassten Unterlassungserklärungen können eine uferlose Haftung nach sich ziehen und Sie unter Umständen viel Geld kosten.

3. Lassen Sie sich beraten.
Sowohl der Vorwurf der urheberrechtlichen Verletzung, als auch die strafbewehrte Unterlassungserklärung sollten zunächst von einem Anwalt durchleuchtet werden. Nur so können Sie sicher gehen, dass auch Ihre Rechte ausreichend berücksichtigt werden.

Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um das Thema Abmahnungen wegen Filesharing zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Sofern auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich schnell mit einen Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit die erforderlichen Verteidigungsschritte eingeleitet werden können.

Sie können Ihre Abmahnung, Klage oder Mahnbescheid direkt und unverbindlich an abmahnung@lexkonnex.de senden. Sie erreichen unser Anwaltsbüro auch am Wochenende und an Feiertagen unter: 06131 63 69 391 sowie 0351 309 90 140.

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