Hilfe für deutsche Kommunen: Norm zum Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten verfügbar.
Spekulationen können vermieden werden. Bundesverband öffentlicher Zinssteuerung verfasst Norm als Grundlage zum kontrollierten Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten für deutsche Kommunen.
Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise stehen viele deutsche Kommunen vor dem Problem steigender Ausgaben und zugleich wegbrechender Einnahmen. Die Zinsbelastung aus bestehenden Krediten stellt regelmäßig einen mächtigen Ausgabeposten im kommunalen Haushalt dar, der durch die verminderten Einnahmen nochmals schwerer wiegt. Um die Belastung bei steigenden Zinsen nicht weiter ansteigen zu lassen und sie zudem bei gleichbleibenden Zinsen zu reduzieren, ist das Betreiben einer professionellen Zinssteuerung für viele Kommunen unerlässlich.
Ziel der kommunalen Zinssteuerung ist die professionelle Absicherung des Kreditportfolios oder des Zinsbuches (Anlage- und/oder Kreditportfolio) gegen Zinsänderungsrisiken. Dabei kommen ausschließlich bewährte und einfach nachvollziehbare Sicherungsinstrumente zum Einsatz.
Im Gegensatz zu den strukturierten Swap-Produkten mit hochspekulativen Elementen dürfen für kommunale Haushalte ausschließich klassische Zinstauschverträge (plain vanilla swaps) zum Einsatz kommen. Damit die in der Vergangenheit aufgetretenen katastrophalen Schäden durch Finanzspekulationen mittels Zinsspekulationen ab sofort nicht mehr auftreten, hat der Bundesverband öffentlicher Zinssteuerung e.V. erstmals ein Norm zum Einsatz der Zinssteuerung für Gemeinden erstellt.
Mit dieser Norm ist die Grundlage zum kontrollierten Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten für Kommunen und kommunalen Einrichtungen gelegt.
Das umfangreiche Know-how aus zahlreichen kommunalen Prüfungen floss dabei in die Normungsarbeit mit ein.
Die Kernthesen der Norm lauten:
Finanzinstrumente (Derivate) sind zur Absicherung von Risiken in Grundgeschäften (Zahlungsstrom- und Wertänderungsrisiken) einzusetzen, damit werden sie zu Sicherungsinstrumenten.
Werden Finanzinstrumente (Derivate) eingesetzt, ist ein funktionsfähiges Risikosteuerungssystem einzurichten.
Finanzinstrumente (Derivate) sind wirtschaftlich einzusetzen.
Auch die Bedeutung der Derivate in Form der Standardsicherungsinstrumente wird wieder in das richtige Licht gerückt: als flexible Sicherungsinstrumente zu reinen Absicherungszwecken.
Die komplette Norm finden Sie auf den Seiten des Bundesverbandes.
Über:
Bundesverband öffentlicher Zinssteuerung e.V.
Herr Richard E. Sperl
Offenbachstr. 41
81245 München
Deutschland
fon ..: +49 89 82994640
fax ..: +49 89 82994646
web ..: http://www.boez.org/
email : presse@bundesverband-zinssteuerung.org
Der Bundesverband öffentlicher Zinssteuerung e.V. mit Sitz in München ist eine Vereinigung von Städten, Gemeinden, Institutionen und Privatpersonen, die sich intensiv mit der Thematik der professionellen Steuerung von Zinsänderungsrisiken bei institutionellen Kreditportfolios befasst. Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, das im Mai 2009 in Kraft trat, wurde erstmals im HGB eine gesetzliche Grundlage für die Absicherung von finanziellen Risiken geschaffen. Ergänzend zu den HGB-rechtlichen Bestimmungen erarbeitete der Bundesverband nun erstmals eine Norm, die den öffentlichen Haushalten eine Entscheidungsgrundlage liefert, wie und in welcher Form Zinsinstrumente zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken einsetzbar sind.
Pressekontakt:
Bundesverband öffentlicher Zinssteuerung e.V.
Herr Gerhard Radetzky
Offenbachstr. 41
81245 München
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