Der IWF und die flächendeckende Enteignung – Aufwachen!

Der IWF setzt bei der Entschuldung Europas voll auf Ihr Vermögen. Lesen Sie bei uns was geplant wird um an Ihr Vermögen zu gelangen und was Sie jetzt unternehmen sollten.

(Berlin & Dubai, 5.11.2013) Der IWF lieferte den ,reichen‘ Ländern vor 3 Wochen die Blaupause für eine Vermögens-Zwangsabgabe, ganz im Geiste der Haus-Zinssteuer der Weimarer Republik (1924) und des Lastenausgleichsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (1952), die eine flächendeckende Umverteilung wesentlicher Teile aller Privatvermögen in den Rachen der Staatshaushalte zur Folge hat – mittels Enteignung. Es ist also allerhöchste Zeit, Vermögen wo es geht ,auszuflaggen‘.

Taxing Times – Zeit für neue Steuern?
Der aktuelle „Fiscal Monitor“ des Internationalen Währungsfonds (IWF) – mit dem höchst doppeldeutigen Titel „Taxing Times“ (kann sowohl mit ,Schwierige Zeiten‘, als auch mit ,Zeit für neue Steuern‘ übersetzt werden) – enthält brisante angebliche ,Gedankenspiele‘:
1. die Erhebung einer Zwangsabgabe auf den positiven Vermögenssaldo eines jeden Bürgers;
2. die Erhöhung des Spitzensteuersatzes für ausgewählte Länder wie Deutschland, Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Australien, Canada, USA auf bis zu satte 70%.
Auf netto 95 Seiten Report wird statt ,Gedankenspielen‘ jedoch ein handfestes, ausführlich und ,wissenschaftlich‘ erarbeitetes IWF-Modell entwickelt!
Während der IWF unter Christine Lagarde fleißig auf die Position ,rein theoretischer Überlegungen‘ zurückrudert, bezieht die Mehrheit der berichtenden Medien in Deutschland diese Zwangsabgabe verharmlosend ,lediglich‘ auf den guten, alten Sparer. Es scheint zumindest in den Redaktionen deutscher Leitmedien überaus schwierig zu sein, die passende Übersetzung für den englischen Begriff ,Private Wealth‘ zu finden.
Der Sprengstoff im IWF-Report befindet sich auf den Seiten 37 (Spitzensteuersätze) und 49 (Zwangsabgabe). Sie können sich das englische Original mit von uns vorgenommenen Markierungen hier als PDF downloaden. Angesichts der massiv verharmlosenden Berichterstattung in Deutschland halten wir es für angebracht, sowohl den englischen Originaltext als auch eine hoffentlich wirklich sinnentsprechende deutsche Übersetzung wiederzugeben.

Der englische Originaltext:
The sharp deterioration of the public finances in many countries has revived interest in a „capital levy“ – a one-off tax on private wealth – as an exceptional measure to restore debt sustainability. The appeal is that such a tax, if it is implemented before avoidance is possible and there is a belief that it will never be repeated, does not distort behavior (and may be seen by some as fair).
There have been illustrious supporters, including Pigou, Ricardo, Schumpeter, and – until he changed his mind – Keynes. The conditions for success are strong, but also need to be weighed against the risks of the alternatives, which include repudiating public debt or inflating it away (these, in turn, are a particular form of wealth tax – on bondholders – that also falls on non-residents).
There is a surprisingly large amount of experience to draw on, as such levies were widely adopted in Europe after World War I and in Germany and Japan after World War II. Reviewed in Eichengreen (1990), this experience suggests that more notable than any loss of credibility was a simple failure to achieve debt reduction, largely because the delay in introduction gave space for extensive avoidance and capital flight – in turn spurring inflation.
The tax rates needed to bring down public debt to pre-crisis levels, moreover, are sizable: reducing debt ratios to end-2007 levels would require (for a sample of 15 euro area countries) a tax rate of about 10 percent on households with positive net wealth.
IWF, Fiscal Monitor Oct 2013, „Taxing Times“, Seite 49, „Box 6. A One-Off Capital Levy?“

Die sinnentsprechende Übersetzung ins Deutsche:
Die drastische Verschlechterung der öffentlichen Finanzen in vielen Ländern hat das Interesse an einer Vermögensabgabe – einer einmaligen Steuer auf Privatvermögen (!!!) – als außergewöhnliche Maßnahme zur Wiederherstellung der Schuldentragfähigkeit wiederbelebt. Der Charme einer solchen Maßnahme ist: Diese Steuer würde das Bürgerverhalten nicht „verstören“, sofern man sie zügig umsetzt bevor eine Vermeidung möglich wird und wenn der Glaube hergestellt wird, dass sich dies niemals wiederholen wird. Sie würde von einigen sogar als fair betrachtet werden.
In der Vergangenheit gab es hierfür bereits illustre Unterstützer, einschließlich Pigou, Ricardo, Schumpeter und – bis er seine Auffassung geändert hat – sogar Keynes. Die Erfolgsaussichten einer solchen Steuer sind sehr hoch und sollten auch gegen die Risiken der im Raum stehenden Alternativen abgewogen werden: Die Nichtanerkennung öffentlicher Schulden [Anm. d. Verfassers: die Folge wären Staatspleiten] oder die Eliminierung öffentlicher Schulden durch Inflation (welche wiederum eine besondere Form der Vermögenssteuer – bei Anleihegläubigern – darstellt, von der auch Nicht-Inländer betroffen sind).
Es kann auf eine überraschend große Menge an Erfahrung zurückgegriffen werden, da derartige Abgaben in Europa großflächig nach dem Ersten Weltkrieg sowie in Deutschland und Japan nach dem Zweiten Weltkrieg adaptiert wurden.
Eichengreen analysierte 1990, dass es weitaus bemerkenswerter als der Verlust von Glaubwürdigkeit war, welche einfachen Fehler überwiegten, den Schuldenabbau zu erreichen – die Verzögerung bei der Einführung bot ausreichend Raum für eine weitgehende Vermeidung und Kapitalflucht. Dies kurbelte wiederum die Inflation an.
Die erforderlichen Steuersätze, um die öffentliche Verschuldung auf das Vorkrisenniveau zu reduzieren, sind zudem ansehnlich: Der Abbau der Schulden auf das Niveau Ende 2007 würde (in einer Stichprobe aus 15 Euro-Ländern) ein Steuersatz von rund 10 Prozent auf alle Haushalte mit positiven Nettovermögen erfordern.
Übersetzt von Martin Kraeter, MCI

Der unsägliche historische Vergleich des IWF
Der Verweis auf die „überraschend große Menge an Erfahrung“ grenzt hierbei wirklich an perverse Fehlinterpretation der Geschichte – selbst wenn man die angesprochenen Zwangsabgaben nach dem Ersten Weltkrieg (Versailler Verträge) einmal ausklammert, um nicht auch noch den Bogen zur Machtergreifung Adolf Hitlers spannen zu müssen. Der Verweis des IWF als Spitzeninstitution der Welt-Finanzwirtschaft auf angeblich ,vergleichbare‘ Szenarien – de facto eine jeweils nach einem Weltkrieg in Schutt und Asche liegende Welt – in Bezug auf die primär durch Banken und Finanzjongleure ins Unermessliche getriebene Staatsverschuldung ist einfach nur ver-rückt!
Der IWF zieht hier einen ,Vergleich‘ zu Maßnahmen, die nach Kriegen oder Katastrophen durchgeführt wurden, um einen totalen Neustart zu ermöglichen. Erreichen will der IWF damit aber allenfalls, dass die Staaten munter mit ihrem Schuldenmachen munter fortfahren, nachdem mittels Zwangsabgabe erst mal wieder eine gute Schippe Geld ins Finanzsystem ,umverteilt‘ wurde. Welche Forderungen würden denn mit dem ,Erlös‘ einer Zwangsabgabe vornehmlich bedient werden? Richtig – die der Banken!
Und das von der Instanz, die gemeinsam mit der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und der Weltbank praktisch für die Weltwirtschafts-Ordnung zuständig ist.
Aber es reicht eigentlich schon der Hinweis auf „Adaptierungen“ in Deutschland nach den Zweiten Weltkrieg. Gemeint ist hier das Lastenausgleichsgesetz von 1952, welches eine Zwangsabgabe in Höhe von 50% auf den Vermögenssaldo eines jeden Bürgers per 21. Juni 1948 beinhaltete.
Insofern könnte die Einstufung als ,Gedankenspiel‘ sogar zutreffen – allerdings anders als man es sich wünschen könnte: Die Erfahrung mit regulatorischen ,Ideen‘ und ,Gedankenspielen‘ – gerade in den letzten Jahren – zeigt ja immer wieder, dass es am Ende schlimmer kommen wird, als man es anfangs vermutet hatte. Man mache in der konkreten Ausgestaltung lediglich eine Anleihe bei den ,historischen Erfahrungen‘ wie z.B. dem Lastenausgleichsgesetz 1952: die Veranlagung der 50% Zwangsabgabe konnte damals auf bis zu 120 Vierteljahresraten verteilt werden. Hierdurch betrug die tatsächliche Vermögensbelastung pro Jahr ,nur‘ 1,67% – allerdings 30 Jahre lang. Wen das beruhigt, der ist von der Realität komplett abgeschnitten.
Oder erinnern wir uns an die ,erfolgreich erprobte‘ Zypern-Blaupause: Anlässlich des Euro-Rettungspakets Anfang 2013 wurde eine Zwangsabgabe für alle Bankeinlagen über 100.000 EUR eingeführt. Als sich zuerst auch Vermögen unter 100.000 EUR an der Rettung des Landes – vielmehr der Banken – beteiligen sollten, war der Aufschrei groß. Die zypriotische Regierung einigte sich mit den Geldgebern der EU und des IWF nach langem Zerren schließlich auf die 100.000-EUR-Grenze. Im Sommer 2013 wurde diese Zwangsabgabe von ursprünglich 37,5 auf 47,5 % erhöht. Fast die Hälfte der in diesem Falle (,lediglich‘) Barvermögen geht damit also schnurstracks in die Enteignung!
Heute bezeichnet etwa Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die ,Zypern-Blaupause‘ absolut selbstverständlich als Teil des europäischen Banken-Rettungsprogramms. Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Die Banken-Rettungs-Zwangsabgabe und die IWF-Zwangsabgabe sind zwei ganz verschiedene Enteignungsmechanismen, die sich im ,Worst Case‘ aufaddieren werden.

Die Mär von den Kapitalverkehrskontrollen
Laut IWF-Modell sollen dieser massiven und flächendeckenden Enteignung weitreichende Kapitalverkehrskontrollen vorgeschaltet werden: Den Euro-Bürgern insbesondere sollen so alle Kapitalfluchtwege abgeschnitten werden – und der Bürger soll wohl gleichzeitig darauf hereinfallen, dass die Einführung solcher Kapitalverkehrskontrollen ja wohl noch etliche Zeit brauchen wird.
Der IWF fordert zudem „verstärkte internationale Kooperation, um Steuerflucht zu unterbinden“. Kapitalverkehrskontrollen sind da wohl eher nur ein nachgeordnetes Instrument, da es sie bereits weitestgehend in Form von z.B. der EU-Konten-Kontroll-Richtlinie gibt. Die G 20 als ,Staaten-Elite‘ gingen da bereits beim vergangenen G 20-Gipfel einen gewaltigen Schritt weiter: Es wurde die vollständige, globale Kooperation der Steuerbehörden aus aller Welt beschlossen. Sie wird ab 2014 mindestens innerhalb der G20 umgesetzt. Und wer nicht mitmacht, kommt ganz sicher wieder auf die gute alte OECD-Grau- oder Schwarzliste.
Es muss von bereits ausreichend entwickelten Instrumenten zur Kapitalverkehrskontrolle im Sinne eines ,Tracking‘ ausgegangen werden. Nun fehlt also nur noch die Neudefinition von ,Kapitalverkehrskontrolle‘ – ganz im Sinne des insgesamt recht totalitären Touch des IWF-Modells in Zukunft wohl eher als Kapitalverkehrsblockade zu verstehen.

Aufwachen!
Wer ist bitte jetzt noch der ,reiche Feind‘?
Während deutsche Medien in ihrer eher kärglichen Berichterstattung immer noch überwiegend auf ,den Sparer‘ abzielen, kann nicht deutlich genug darauf hingewiesen werden, dass sich die Begehrlichkeiten des IWF-Modells auf das gesamte Vermögen der Privathaushalte beziehen. Also Sichteinlagen, Aktien, Anleihen, Immobilien, Versicherungen mit Kapitalwert, Privatbeteiligungen an Unternehmen, usw. usw.!
Eine einfache Gegenrechnung macht deutlich, dass es mittlerweile um die Staatsverschuldung so schlimm gestellt ist, dass zumindest dann das Gesamtvermögen herhalten sollte, wenn man die besagten 10% ,Steuersatz‘ nicht massiv erhöhen will oder soll oder kann:
Laut Deutscher Bundesbank belaufen sich ganz aktuell die Bankguthaben der Deutschen auf 1.800 Mrd. EUR. Eine 10% Zwangsabgabe nur auf die Guthaben der ,Sparer‘ würde demnach 180 Mrd. EUR ,umschichten‘. Um die Staatsverschuldung Deutschlands auf den Stand von 2007 (1.490 Mrd. EUR) zu reduzieren, bräuchte es aber zumindest heute, am 5.11.2013 um 9 Uhr morgens, fast 631 Mrd. EUR.
Uns ist allerdings unbekannt, dass die Bundesrepublik Deutschland in ihre aktuelle Staatsverschuldung i.H.v. 2.120,6 Mrd. EUR plus 1.556 EUR pro Sekunde (Stand 5.11.2013, 09:00, s.h. Deutsche Staatsschuldenuhr) bereits das Obligo aus den übernommenen Zusagen und Bürgschaften zu Euro-Rettungsschirm, ESM, EZB-Zusagen usw. usf. hineingerechnet hat.
Ginge es also ,nur‘ den Sparern ans Konto, müssten wir von einer Zwangsabgabe in Höhe von jetzt schon 35% reden – Tendenz laufend steigend, siehe oben. Diese Gegenrechnung macht fatalerweise auch überdeutlich: Mit den vor der Bundestagswahl im September diskutierten Modellen der ,Reichensteuer‘ kommt man nicht einmal ansatzweise auf die benötigten Enteignungseffekte. Aber jetzt sind die Wahlen ja durch, da muss auf den Otto-Normalbürger als Klientel keine Rücksicht mehr genommen werden.
Auf Europäische Dimensionen möchten wir gar nicht erst hochrechnen, da ja Verschuldungsgrade auch immer in Relation zum Brutto-Inlandsprodukt zu sehen sind. Die deutsche Volkswirtschaft kann da unzweifelhaft nur mit weit mehr als 10% Zwangsabgabe (auf das Gesamtvermögen) auf der Schlachtbank enden.
Eine Form der Übertragung auf das ,Große Ganze‘ übernimmt allerdings auch wiederum der IWF für uns alle: „Der IWF rechtfertigt diese Steuer mit den Trends einer wachsenden Ungleichheit der Einkommen in den meisten Staaten, die sich durch ein Schwinden der Steuerprogression erklären lässt.“ Da wohl diese vom IWF ,vermutete Ungleichheit‘ die Reichen begünstige und den Armen schadet – entwickelt man der Einfachheit halber ein Modell, das in keiner Weise differenziert.
Hatte man in Zypern noch den Eindruck aufrecht erhalten wollen, es gehe nur denen ans Geld, die sowieso genug davon haben, ist das IWF-Modell von uneingeschränkter Gleichheit beseelt: Es geht einfach allen an den Geldbeutel.
Auch und insbesondere dem Bürger mit seinem hart erarbeiteten Eigenheim – und das zudem auch noch auf fatale Weise:
1. Gerade ist der Zensus 2011 durch und ausgewertet, zugleich steigen die Werte für Immobilien in Deutschland unaufhörlich. Es hat spätestens jetzt nichts mehr mit Schwarzmalerei zu tun, wenn das vor Jahren für 250.000 EUR erworbene Eigenheim je nach Lage nun lockere 400.000 EUR Wert hat. Macht dann halt 40.000 EUR Zwangsabgabe – und nicht 25.000 EUR!
2. Das überwiegend selbstgenutzte Eigenheim kann nur schwer ,mal eben auf die Schnelle‘ verkauft werden – um z.B. zumindest den Erlös ,auszuflaggen‘, damit wenigstens dieser vor dem Zugriff der Staatskrake gesichert ist. Eine Immobilie ist halt immer im-mobil – und oft eben auch nicht fungibel.
Und das sei nur ein Beispiel von vielen, welches hoffentlich nun wirklich jeden zumindest einmal aufhorchen lässt. Thorsten Polleit, Chefökonom bei Degussa-Goldhandel, brachte es dieser Tage treffend auf den Punkt:
„Vor dem Staat ist nichts sicher. Sicher ist nur eins: Nichts ist sicher!“
Die Zeit des ,Klassenkampfes‘ sollte jetzt endlich für die Betroffenen selbst Geschichte sein. Es geht allen gleichermaßen ,ans Leder‘ – alle sitzen im selben Boot. Die Superreichen, die Großaktionäre, die Großgrundbesitzer, die Immobilienmagnate, die Landwirte, die Häuslebauer, die Kleinsparer, die Familienvorstände mit ihren Rücklagen für die Ausbildung der Kinder usw. usw.

Das Ende des Patriotismus ist mehr als angebracht
Wie rührig kamen doch bei uns allen – ob nun ,Reicher‘, ,Leistungsträger‘, ,Bürger‘ oder sogar ,Leistungsempfänger‘ – diesen Sommer die Parolen der Parteien im Wahlkampf an, wenn das böse Wort ,Steuererhöhungen‘ in den Mund genommen wurde: Die Wirtschaft ankurbeln, Arbeitsplätze schaffen, Innovation fördern, marode Infrastruktur incl. Schulen und Kindergärten sanieren, in Bildung investieren – alles hehre, ehrenhafte, den Schmerz wieder nehmende und oft auch die Patriotismus-Karte ziehende Phrasen.
Das IWF-Modell kennt keines dieser Motive – diesem Modell liegt schlicht ein handfestes eigenes Interesse zugrunde! Mittels Enteignung sollen nicht nur die Europäer, sondern ganz offensichtlich auch die USA und weitere Länder gezwungen werden, ihren Schuldendienst bei privaten wie öffentlichen (z.B. EZB, IWF) Banken abzusichern. Der IWF scheint offensichtlich über den Bestand der eigenen, Krisenländern gegenüber bestehenden Forderungen massive Sorgen zu haben.
Der Teufelskreislauf ist hier vorprogrammiert: Die Schwächung der privaten Vermögen – bitte nicht mit ,Vermögenden‘ gleichsetzen, wie vorstehend erläutert: Es kommen alle ,dran‘ – schwächt die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft, der Gesellschaft und des Einzelnen. Das erhöht wiederum die Anforderungen an den Wohlfahrtsstaat durch mehr staatliche Transfers, weitere zwingende Verstaatlichung – und führt zu noch mehr Schulden.
Das erreichte Schuldenniveau von 2007 würde mehr oder weniger schnell wieder das fatale heutige Schuldenniveau erreichen, als ,unerträglich‘ betrachtet werden – und unweigerlich die nächste Runde einer Zwangsabgabe einläuten.
Spätestens an diesem Punkt sollte sich jeder fragen, wem das für den guten Staatsbürger typische Akzeptieren widriger, sich stetig verschlechternder Rahmenbedingungen im ,Heimatland‘ eigentlich nützen soll – und wem es tatsächlich nützt. Den Armen und Benachteiligten sicher ebenso wenig wie der ,kommenden Generation‘.

Auswege – einige Überlegungen
Jeder vom IWF-Modell über kurz oder lang Betroffene muss wohl oder übel in den meisten Bereichen seiner Vermögensbildung eine Unternehmereinstellung entwickeln.
Privat gehaltenes Vermögen war, ist und wird immer besonders anfällig für Begehrlichkeiten der ,Obrigkeit Staat‘, z.B. Konfiskation oder Enteignung, da sich Sekundäreffekte auf ,Dritte‘ angeblich nur eingeschränkt ergeben.
In Unternehmen gehaltenes Vermögen wird mittlerweile sogar in verbliebenen kommunistisch geprägten Ländern wie der VR China – und in marktwirtschaftlich orientierten Ländern schon fast traditionell – weit mehr wie ein ,rohes Ei‘ behandelt. Die Sekundäreffekte enteignender Maßnahmen erscheinen (fast) allen Regierungsverantwortlichen zu groß bzw. zu unberechenbar.
Die konsequente Umwandlung von Privatvermögen in Unternehmens-(Produktiv-)Vermögen kann also zunächst eine von mehreren Lösungen sein. Schon die alten Sozialisten wussten, dass man die Kuh, die man (dauerhaft) melken möchte, nicht schlachten darf. Es sollen jetzt aber bitteschön keine ,Privatvermögenden‘ kommen und fragen, wieso sie denn nicht auch als eine solche Kuh betrachtet werden: sie schaffen als ,Privatleute‘ schließlich keine Arbeitsplätze! Wieder ist hier der Blick auf den zurückliegenden Wahlkampf hilfreich: Im Rahmen der ,Vermögenssteuerdiskussion‘ wurde teils bis zum Exzess betont, dass es ausdrücklich nicht um Betriebsvermögen ginge.
Will man aber der trotz allem zunehmenden Einschnürung unternehmerischer Freizügigkeit – letztendlich auch und gerade mit Blick auf die vom IWF vorgeschlagene Erhöhung der Spitzensteuersätze – beim Wechsel von ,private‘ zu ,commercial‘ direkt mit begegnen, kommt das ganz zu Beginn angesprochene ,Ausflaggen‘ ins Spiel: Die konsequente Vermögensverlagerung in das nicht-europäische Ausland.
Selbst die einfachste Bildung von ,Produktivvermögen‘ in Form des Aktienerwerbs sollte alleine schon hinsichtlich des Marktstandortes gut überdacht werden. Ist die Frankfurter Börse denn wirklich die einzig gute und sichere Alternative? Oder haben eventuell ganz andere Märkte, andere Länder nicht auch konkurrenzfähige Unternehmensmärkte und Börsenplätze? Ist nicht vielleicht sogar ein Wechsel von ,private‘ zu direkt ,commercial & commercial‘ ratsam, d.h. zunächst die Gründung einer eigenen vermögensverwaltenden Entität (das kann auch eine stille Beteiligung an einem Profi-Unternehmen sein), die dann erst das letztendliche ,Produktivvermögen‘ erwirbt?
Beim ,Ausflaggen‘ kann und sollte auch z.B. die Gründung einer eigenen Stiftung – oder eines eigenen Unternehmens im Ausland – erwogen werden. Internationales Recht wie auch nationale Reglungen ausgewählter Jurisdiktionen können u.U. dazu beitragen, dass man sich zwar immer weniger Ertragssteuer-rechtlich, wohl aber Vermögens-rechtlich ,arm rechnen‘ kann. Dies u.a. mit Hilfe von weit flexibler gestalteten Rückstellungs- und Abschreibungsmodellen.
Wenn selbst hehre Institutionen wie der IWF mit Erfahrungen nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg ,in die Mottenkiste greifen‘, dürfte und sollte es das gute Recht jedes Betroffenen sein, dies auch zu tun: Mit Abschreibungsmodellen, Vermögensumwandlung von ,materiell‘ in ,immateriell‘ und ähnlichem – was es alles bereits einmal gegeben hat.
Im schlimmsten Falle erreicht man so allerdings lediglich Vollstreckungsschutz oder Vollstreckungserschwernis für den beitreibenden ,Staat‘: Die IWF-Zwangsabgabe wäre bei weitem nicht die erste Abgabe, die über Nacht und rückwirkend erhoben werden würde. Man blicke wieder auf das alte Lastenausgleichsgesetz (eine mit zunehmender Erkenntnis immer besser passende ,Retro-Blaupause‘): 1952 beschlossen, wurde der Bewertungsstichtag mit dem 21. Juni 1948 fast vier Jahre ,vordatiert‘.
Unter diesem Gesichtspunkt ist nur zu raten, wenigstens die gesamte zukünftige Vermögensbildung unter legaler Vermeidung steuerlicher Meldepflichten ,auszuflaggen‘.
Weder können, noch wollen wir im Rahmen dieses Artikels Patentrezepte zum Besten geben – alleine schon, weil es die gar nicht gibt. Wir können und wollen aber motivieren, dass sich jeder aktiv mit dieser fatalen Gesamtsituation für den Bestand seines eigenen Vermögens auseinandersetzt und in Folge dessen versierte, kreative wie auch insbesondere international ausgerichtete Beratung und Interaktion sucht. Bei wem und wo es zu ihm und seinem Vermögen am besten passt. Ob das nachhaltig in der ,EUdSSR‘ möglich sein wird, wagen wir allerdings zu bezweifeln.

Dubai, 5. November 2013
Martin Kraeter
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