Kanzlei Dr.Franz Sußner Starnberg:Arbeitsweise
Grundsätzlich beginne ich den Fall mit einer ausführlichen Besprechung. Hier wird geprüft, ob eine Rechtsverfolgung sinnvoll und wirtschaftlich vernünftig ist. Muss aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen von der Rechtsverfolgung abgeraten werden, erfährt dies mein Mandant in der Regel sofort. Erscheint die Rechtsverfolgung als vernünftig und erfolgversprechend, erhalten Sie von mir nur Empfehlungen und Ratschläge, denn nicht ich entscheide, sondern Sie: der Mandant. Die Entscheidung liegt nur bei Ihnen!
Sofern es sich nicht um eine gerichtliche Auseinandersetzung handelt, sondern um Gestaltungen, werden die ersten Grundzüge der zu bearbeitenden Angelegenheit besprochen, ein Kostenrahmen abgesteckt, und die beizubringenden Unterlagen diskutiert. Verbleibt es bei einer Erstberatung, dann kann diese grundsätzlich höchstens € 250,00 zuzüglich Umsatzsteuer kosten (§ 34 Abs. 1 RVG), häufig auch wesentlich weniger. Diese Gebühr für die erste Beratung wird grundsätzlich auf das Mandat angerechnet, das der Beratung im gegebenen Falle folgt.
Falls ein Prozess geführt werden muss, bin ich mit Ihnen ständig im engen Kontakt und Dialog.