6. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung am 26.02.2014 in Köln
Die bAV im Umfeld von Arbeitsrecht 4.0
Bereits im sechsten Jahr veranstaltet der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) seinen Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung. Einmal mehr erhalten Fachbesucher am 26.02.2015 in Köln praktische und wissenschaftliche Expertisen auf höchstem Niveau zu allen aktuellen Fachthemen der betrieblichen Versorgung und Vergütung.
Der BRBZ ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt.
Der Beratungsmarkt der „betrieblichen Versorgung und Vergütung“ befindet sich im nachhaltigen
Umbruch. Eine große Anzahl von Marktteilnehmern beginnt gerade im weiten Beratungsfeld der
bAV zu realisieren, dass haftungssicheres Arbeiten ohne Einschaltung befugter Rechtsdienstleister nicht möglich ist. Somit zeigt die nachhaltige und wissenschaftlich vertiefte Vorgehensweise des BRBZ eindrucksvoll Wirkung. Gerade die Vermengung von Rechts- und Finanzberatung in einer natürlichen oder juristischen Person ist gemäß den durch den BRBZ dargelegten Rechtsgrundlagen nicht zulässig.
Denn: Alleine schon durch die juristischen und steuerlichen Anforderungen, die an einen erfolgreichen Beratungsprozess innerhalb von Maßnahmen der betrieblichen Versorgung und Vergütung gestellt werden, wird das zwingende Erfordernis einer „Beratungstrennung“ eindrucksvoll belegt. Daher ist es offensichtlich, dass nur durch den Erhalt von Fachexpertisen entsprechend umfangreich und professionell im „bAV- bzw. Versorgungs-Markt“ durch die jeweiligen Rechtsanwender beraten werden kann.
Vor diesem Hintergrund darf der BRBZ zum „6. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen
Altersversorgung 2015 – Die bAV im Umfeld von Arbeitsrecht 4.0″ einladen. Es wird anhand praxisnaher und wissenschaftlicher Vorträge und Gesprächsrunden aufgezeigt, warum die bAV ein unabdingbares Beratungsfeld für die qualifizierte Rechts-, Steuer- und Finanzberatung ist, welche aktuelle Fachthemen die bAV gegenwärtig aus zivil-, arbeits-, steuer- und bilanzrechtlicher Sicht tangieren, welche Auswirkungen die Euro- und Finanzmarktkrise auf die Finanzierung von Pensionsverpflichtungen hat und welche berufsrechtlichen Fragestellungen in diesem Zusammenhang unabdingbar zu beachten sind.
Bundesweit führende Topreferenten aus Wissenschaft und Praxis führen kurzweilig durch den Veranstaltungstag.
Die Referenten sind im Einzelnen: Prof. Dr. Achim Schunder (Moderator), Sebastian Uckermann,
Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Jens Intemann, Prof. Dr. Jens Schubert, Prof. Dr. Martin Henssler,Prof. Dr. Christian Rolfs, Dr. Achim Fuhrmanns, Dr. Jochen Wallisch.
Weitere Informationen zur Veranstaltungsagenda, Rahmendaten und den Referenten sind abrufbarunter www.brbz.de und www.brbz-kongress.de.
Über:
BRBZ e.V.
Herr Patrick Drees
Im Zollhafen 24
50678 Köln
Deutschland
fon ..: 0221/168 00 61 – 0
web ..: http://www.brbz.de
email : pd@brbz.de
Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, z. B. des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts. Sitz des Verbandes ist Köln.
Der BRBZ ist Ausrichter des BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen
Altersversorgung, und der Deutschen Lehr- und Praxisakademie
zur betrieblichen Altersversorgung.
Pressekontakt:
BRBZ e.V.
Herr Patrick Drees
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